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AMS-Zuverdienst ab 2026 gestrichen – Was sich für Arbeitslose ab 2026 ändert

Ab 2026 fällt die Möglichkeit weg, neben Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe geringfügig dazuzuverdienen. Nur bei wenigen Ausnahmen bleibt ein Zuverdienst möglich.

Am 16. Juni 2025 hat der Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS das Ende der Zuverdienstmöglichkeiten neben Arbeitslosengeld und Notstandshilfe beschlossen. Die Entscheidung wurde im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 getroffen. Arbeitslose müssen sich ab 2026 zwischen Arbeitslosengeld und einer geringfügigen Beschäftigung entscheiden – beides parallel ist künftig nicht mehr möglich. Wer einen geringfügigen Job annimmt, verliert den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer das Arbeitslosengeld behalten möchte, darf keinen solchen Job ausüben.

  • Für 2025 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 551,10 € monatlich. Bis dahin war Zuverdienst möglich, aber jede Tätigkeit muss dem AMS gemeldet werden.
  • Mit 1. Juli 2025 gilt:
  • Ab 1. Jänner 2026 wird der Zuverdienst gestrichen – mit Ausnahmen:
    • Fortführung bestehender geringfügiger Jobs,
    • befristete Teilfreigabe für Langzeitarbeitslose (max. 26 Wochen),
    • gewisse Alters- oder Gesundheitsausnahmen.
  • Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt eingefroren auf dem Niveau von 2025.