Weiterbildung: Bildungskarenz
Wenn du in Österreich unselbstständig beschäftigt bist und dich gerne weiterbilden möchtest, kann dich dein:e Arbeitgeber:in für 2 Monate bis zu 12 Monaten freistellen.
Beispiel:
- Du möchtest ein Fotografie-Kolleg oder eine Gesangsausbildung absolvieren.
- Du möchtest Kunstgeschichte studieren. Da du dich für die ersten zwei Semester ganz auf dein Studium konzentrieren willst, beantragst du Bildungskarenz.
- Du bist in dem letzten Jahr deines Masters in bildender Kunst und musst nur noch dein Diplomprojekt entwickeln und abgeben.
- Du möchtest einen Sprachkurs machen.
Während du in Bildungskarenz bist, gehst du nicht arbeiten und bekommst von deinem/deiner Arbeitgeber:in auch kein Gehalt. Das AMS unterstützt dich jedoch monatlich durch das Weiterbildungsgeld. Dieses ist in etwa gleichhoch wie das Arbeitslosengeld. Folgende Voraussetzungen muss du für die Gewährung des Weiterbildungsgelds erfüllen:
- Du hast bei deinem/deiner Dienstgeber:in unmittelbar vor dem Beginn
der Bildungskarenz ununterbrochen 6 Monate pflichtversichert gearbeitet; - Die Ausbildung, für die du die Bildungskarenz beantragst, umfasst mindestens 20 Wochenstunden oder eine vergleichbare zeitliche Belastung;
- Beispielsweise hast du zwar nur 6h/Woche Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht, du musst aber Prüfungen absolvieren.
- Wenn du ein Kind unter 8 Jahren betreust, reduziert sich diese Zeit auf 16h/Woche.
- Du musst mindestens 2 Monate in Bildungskarenz gehen;
Innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren kannst du maximal ein Jahr in Bildungskarenz gehen. Du kannst die Karenz auch in Teileinheiten von 2, 3, 4 oder 6 Monaten in Anspruch nehmen. - Du musst deinen Ausbildungserfolg nachweisen;
- Reiche einen Nachweis für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung oder eine Bestätigung deines Fortschritts;
- Wenn du während der Bildungskarenz studierst, musst du pro Semester Prüfungen im Ausmaß von mindestens 8 ECTS absolvieren oder nachweisen, dass du deine Diplomprüfung/dein Diplomprojekt abgeschlossen hast.
To do: Kläre unbedingt vorher ab, ob das AMS deine Ausbildung für die Gewährung der Bildungskarenz anerkennt und welche Erfolgsnachweise du erbringen musst. Sobald sie dir vorliegen, musst du sie selbstständig einbringen. Ansonsten wird dir das Weiterbildungsgeld nicht (weiter) gewährt.
Info: Du darfst wie auch beim Arbeitslosengeld parallel zum Weiterbildungsgeld zusätzlich ein Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit bis zur Geringfügigkeitsgrenze beziehen. Siehe dazu das Kapitel über den Zuverdienst beim Arbeitslosengeld. Die Ausführungen dort gelten auch für das Weiterbildungsgeld.