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Neue EU-Regeln für das Reisen mit Musikinstrumenten? Vorläufige Einigung über die Rechte von Fluggästen und klarere Vorschriften für das Reisen mit Musikinstrumenten.

Die Mitnahme von Musikinstrumenten im Flugverkehr ist oft mit Unsicherheit verbunden. Je nach Fluggesellschaft gelten unterschiedliche Regeln für Handgepäck, zusätzliche Sitzplätze oder den Transport im Frachtraum. Für international tätige Künstler:innen kann dies erhebliche organisatorische und finanzielle Herausforderungen mit sich bringen.

Nun gibt es Bewegung auf europäischer Ebene: Im Rahmen der laufenden Reform der EU-Fluggastrechte haben sich die Mitgliedstaaten auf eine Position verständigt, die erstmals auch den Transport von Musikinstrumenten berücksichtigt. Ziel ist es, mehr Transparenz und einheitlichere Bedingungen für Musiker:innen zu schaffen. Nach jahrelangen Forderungen von Kultur- und Musikerverbänden könnte damit ein wichtiger Schritt hin zu klareren Regeln für das Reisen mit Instrumenten gelingen.

Derzeit unterscheiden sich die Bestimmungen der Fluggesellschaften erheblich. Während einige Airlines kleinere Instrumente als Handgepäck akzeptieren, verlangen andere zusätzliche Gebühren oder den Kauf eines eigenen Sitzplatzes. Gerade für internationale Gastspiele, Tourneen oder Ausbildungsaufenthalte stellt dies ein wiederkehrendes Hindernis für die grenzüberschreitende Mobilität von Künstler:innen dar.

Die geplanten EU-Regelungen sind noch nicht endgültig beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren wird in den kommenden Monaten fortgesetzt, bevor verbindliche Vorschriften in Kraft treten können.