Wenn du als Künstler:in oder Kulturarbeiter:in in Österreich leben und arbeiten möchtest, musst du dir zwei unterschiedliche Fragen stellen: 

  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich in Österreich aufhalten zu dürfen? → Brauche ich ein Visum oder einen Aufenthaltstitel?
  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in Österreich arbeiten zu dürfen? 
    → Brauche ich eine Beschäftigungsbewilligung? Umfasst mein Aufenthaltstitel bereits die Erlaubnis, zu arbeiten?

Woher weißt du, welche Bewilligungen du brauchst?

Das hängt davon ab

  • welche Staatsangehörigkeit du hast;
  • wie lange du in Österreich bleiben möchtest;
  • was du in Österreich machen möchtest;

In den folgenden Unterkapiteln erklären wir dir, welche unterschiedliche Bewilligungen es gibt. 

EU-/EWR Staatsangehörige/Schweizer:innen

Kein Einreise- oder Aufenthaltstitel erforderlich; keine Bewilligung bzw. Anzeige nach AuslBG bei Aufenthalt über 3 Monate: Anmeldebescheinigung erforderlich

Drittstaatsangehörige

Aufenthalt bis max. 6 Monate
Aufenthalt über 6 Monate
  • Niederlassungsbewilligung Künstler erforderlich
  • Beschäftigungsbewilligung nach AuslBG für unselbstständige Tätigkeit erforderlich
  • Rot-Weiß-Rot-Karte (berechtigt zur Niederlassung):
    • Prüfung nach Punktekatalog
    • Mindestentlohnung erforderlich

 

Info: Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen, die nur für einen Tagesauftritt oder eine höchstens 8-wöchige künstlerische Produktion einreisen und zu diesem Zweck von einer/einem Arbeitgeber:in in Österreich angestellt werden, brauchen unter bestimmten Voraussetzungen keine Beschäftigungsbewilligung. Ihre Arbeitgeber:innen müssen ihre Beschäftigung nur anzeigen. Weitere Details dazu auf der Unterseite …ich komme für einen kurzfristigen, künstlerischen Auftritt.

Info: Die Niederlassungsbewilligung - Künstler ist speziell für Künstler:innen aus Ländern außerhalb der EWR/des EWR zugeschnitten. Sie wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt. Weitere Informationen dazu auf der Unterseite Niederlassungsbewilligung - Künstler