Ich möchte nach Österreich
Wenn du als Künstler:in oder Kulturarbeiter:in in Österreich leben und arbeiten möchtest, musst du dir zwei unterschiedliche Fragen stellen:
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich in Österreich aufhalten zu dürfen? → Brauche ich ein Visum oder einen Aufenthaltstitel?
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in Österreich arbeiten zu dürfen?
→ Brauche ich eine Beschäftigungsbewilligung? Umfasst mein Aufenthaltstitel bereits die Erlaubnis, zu arbeiten?
Woher weißt du, welche Bewilligungen du brauchst?
Das hängt davon ab
- welche Staatsangehörigkeit du hast;
- wie lange du in Österreich bleiben möchtest;
- was du in Österreich machen möchtest;
In den folgenden Unterkapiteln erklären wir dir, welche unterschiedliche Bewilligungen es gibt.
EU-/EWR Staatsangehörige/Schweizer:innen |
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Kein Einreise- oder Aufenthaltstitel erforderlich; keine Bewilligung bzw. Anzeige nach AuslBG | bei Aufenthalt über 3 Monate: Anmeldebescheinigung erforderlich |
Drittstaatsangehörige |
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Aufenthalt bis max. 6 Monate |
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Aufenthalt über 6 Monate |
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Info: Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen, die nur für einen Tagesauftritt oder eine höchstens 8-wöchige künstlerische Produktion einreisen und zu diesem Zweck von einer/einem Arbeitgeber:in in Österreich angestellt werden, brauchen unter bestimmten Voraussetzungen keine Beschäftigungsbewilligung. Ihre Arbeitgeber:innen müssen ihre Beschäftigung nur anzeigen. Weitere Details dazu auf der Unterseite …ich komme für einen kurzfristigen, künstlerischen Auftritt.
Info: Die Niederlassungsbewilligung - Künstler ist speziell für Künstler:innen aus Ländern außerhalb der EWR/des EWR zugeschnitten. Sie wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt. Weitere Informationen dazu auf der Unterseite Niederlassungsbewilligung - Künstler.