…und ich bin Drittstaatsangehörige:r
Für die Einreise in ein fremdes Land ist in der Regel ein Visum erforderlich. Ob für Personen deiner Staatsangehörigkeit ein Visum notwendig ist, hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes ab.
Einige Länder gewähren visumfreie Einreise für bestimmte Staatsangehörige, was bedeutet, dass du ohne Visum einreisen und dich für eine festgelegte Dauer aufhalten kannst.
Wie lange ist dein Aufenthalt?
…ich möchte bis zu 3 Monate bleiben
Besteht für Personen deiner Staatsangehörigkeit eine Visumspflicht, um in das gewünschte EU/EWR-Land oder die Schweiz einzureisen, und möchtest du dich dort höchstens 3 Monate aufhalten, benötigst du ein Visum C für Touristen.
Dieses Visum berechtigt dich
- zur Einreise über das Land, für das du das Visum beantragt hast;
- dich im Schengenraum freizubewegen, sofern keine räumliche Beschränkung verfügt wurde;
- Dieses Visum berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit. Die einzige Ausnahme: du bist zwar nicht aktiv berufstätig, aber du darfst Veranstaltungen besuchen, die mit deinem Beruf in Verbindung stehen (zB eine Geschäftsreise, einzelne Meetings, Festivals, Messen, Workshops).
INFO: Weil dich das Visum C in der Regel dazu berechtigt, dich im ganzen Schengenraum frei zu bewegen wird es auch „Schengenvisum“ genannt.
…ich möchte mehr als 3 Monate bleiben
Für längerfristige Aufenthalte informiere dich in der nationalen Rechtsordnung des Staates, in den du einreisen möchtest.