Jedes Land hat seine eigenen Gesetze im Bereich des Vertragsrechts. Wenn du als Künstler:in oder Kulturarbeiter:in international arbeitest, wirst du oftmals grenzüberschreitende Verträge schließen. Das bedeutet, dass du und dein:e Vertragspartner:in aus unterschiedlichen Ländern kommt und ihr daher mit unterschiedlichen rechtlichen Regelungen vertraut seid. In den folgenden Abschnitten erfährst du, was du beim Abschluss eines grenzüberschreitenden Vertrages beachten solltest.

Info: Die nachstehenden Abschnitte stellen lediglich einen Überblick dar und ersetzen keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall. 

Anwendbares Recht

Auf einen Vertrag ist immer das Recht eines bestimmten Landes anwendbar. Du solltest daher vor Vertragsabschluss immer prüfen, welches Recht auf den konkreten Vertrag anwendbar sein soll. In den meisten Fällen herrscht freie Rechtswahl. Das bedeutet, dass du und dein:e Vertragspartner:in euch aussuchen könnt, welches Recht  auf euren Vertrag anwendbar sein soll. Dabei wird üblicherweise folgende Wahl getroffen:

  • In den meisten Fällen wird das Recht jenes Landes gewählt, in dem der Vertrag geschlossen wird;

  • Oft wird auch das Recht des Landes einer der Vertragsparteien gewählt.

Achtung: Da die Regelungen zum Vertragsrecht von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können, solltest du dich vor der Rechtswahl mit den grundlegenden vertragsrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Landesrechts vertraut machen und eine Rechtsberatung beiziehen. 

In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass aufgrund von internationalen Abkommen oder Regelungen der Europäischen Union das Recht eines bestimmten Landes auf einen konkreten Vertrag zwingend anwendbar ist und eine getroffene Rechtswahl daher unwirksam ist. Gerade bei Verträgen zwischen Unternehmer:innen und Verbraucher:innen oder Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gelten in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum Regelungen, die den Schutz der Verbraucher:innen garantieren sollen: Eine getroffene Rechtwahl darf nicht dazu führen, dass den Verbraucher:innen bzw Arbeitnehmer:innen grundlegender rechtlicher Schutz ihres Wohnsitzes entzogen wird. 

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand bezeichnet jenes Gericht, vor dem du und dein:e Vertragspartner:in im Falle eines Rechtsstreits verhandeln würdet. Dieser richtet sich nach den zivilprozessrechtlichen Regelungen jener Rechtsordnung, das auf euren Vertrag anwendbar ist. 

Stattdessen könnt ihr jedoch in eurem Vertrag festlegen, dass ein bestimmtes Gericht über einen zukünftigen Rechtsstreit entscheiden soll. Das nennt man eine Gerichtsstandsvereinbarung. In vielen Fällen könnt ihr frei  vereinbaren, welches Gericht zuständig sein soll. 

Achtung: Beachte, dass es Beschränkungen bei der Wahl des Gerichtsstandes geben kann. Je nachdem welches nationale Recht auf euren Vertrag anwendbar ist, müsst ihr die Zulässigkeit von Gerichtsstandvereinbarungen prüfen. Beispielsweise sind nach dem Recht der Mitgliedstaaten der/des Europäischen Union/Europäischen Wirtschaftsraumes Gerichtsstandvereinbarungen zwischen Unternehmer:innen und Verbraucher:innen oder Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmerinnen nur eingeschränkt zulässig. 

Übersetzungen

Wenn der Vertrag nicht in deiner oder der Muttersprache deines/deiner Vertragspartner:in verfasst wird, solltet ihr eine Übersetzung anfertigen lassen, bevor du den Vertrag unterschreibst, damit du auch sicher alles verstehst. Diese Übersetzung sollte von einer fachkundigen Person oder Organisation angefertigt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Verträge können und sollten zudem vorsehen, welche sprachliche Fassung für die Auslegung verbindlich ist und welche sprachliche Fassung nur zu Informationszwecken dient.

Kulturelle Unterschiede

Bei grenzüberschreitenden Verträgen sollten auch kulturelle Unterschiede beachtet werden. Es kann hilfreich sein, sich über die kulturellen Gepflogenheiten deines/r Vertragspartner:in oder des Landes, nach dessen Rechtsordnung der Vertrag geschlossen wird, zu informieren.

Währung

Wenn du und dein:e Vertragspartner:in in eurem Vertrag die Zahlung eines Geldbetrages vereinbart, solltet ihr darauf achten, in welcher Währung dieser geschuldet ist und eine entsprechende Vereinbarung treffen. Außerdem solltet ihr sowohl den Wechselkurs als auch mögliche Wechselkursschwankungen berücksichtigen und eindeutige Regelungen zu den Zahlungsbedingungen treffen. Achte auch immer darauf, ob die Beträge Brutto oder Netto zu verstehen sind (Im Zweifel ist meist Brutto zu verstehen, dh es kann zu Abzügen für dich kommen!). 

Steuern, Zölle und Sozialversicherung

Wenn du oder dein:e Vertragspartner:in eine Ware (zB ein Kunstwerk) in ein anderes Land importiert, kann es sein, dass ihr die Ware anmelden und gegebenenfalls Zoll zahlen müsst. Je nachdem in welches Land die Ware importiert werden soll, solltet ihr euch daher über die zollrechtlichen Vorschriften informieren. 

Info: Innerhalb der EU ist der Import von Waren zollfrei.

Wenn du durch eine grenzüberschreitende Tätigkeit ein Entgelt erhältst, solltest du dich informieren, wie und in welchem Land du diese Einkünfte versteuern musst. Siehe dazu das Kapitel Steuerrecht.

Wenn du in einem Land arbeitest, das nicht dein Heimatland ist (zB bei Musik- oder Theateraufführungen), solltest du überprüfen, wo du sozialversichert bist. Je nach Land und Art des Vertrags kann deine Sozialversicherungspflicht anders aussehen. Siehe dazu das Kapitel Sozialversicherungsrecht.