Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen. Das Vertragsrecht ist Teil des Zivilrechts. Durch den Abschluss von Verträgen gestaltest du dein tägliches Leben und deine Berufstätigkeit (zB durch den Abschluss von Kaufverträgen, Dienstverträgen, Werkverträgen,…).

In Österreich gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass Verträge zwischen den Vertragsparteien frei ausgehandelt werden können. Allerdings gibt es vereinzelt zwingende gesetzliche Regelungen, die bestimmte Inhalte verbieten (zB aufgrund von Gesetz- oder Sittenwidrigkeit, arbeitsrechtliche Regelungen oder zwingende Vorschriften im Urheberrecht).

Beispiel: In den meisten Branchen gelten Kollektivverträge. Diese schreiben bestimmte Mindeststandards bei der Beschäftigung von Arbeitnehmer:innen vor, die nicht unterschritten werden dürfen. Wenn du in dieser Branche arbeitest oder selbst Arbeitnehmer:innen anstellst, müssen die Arbeitsverträge diese Mindeststandards erfüllen (zB Mindestlohn bzw -entgelt oder Höchstarbeitszeit). Siehe dazu das Kapitel Arbeitsrecht. 

Beispiel: Nach dem österreichischen Urheberrecht sind Verträge, nach denen du dein gesamtes Urheberrecht an einem Kunstwerk gänzlich auf eine andere Person überträgst, ungültig. Urheber:in kannst nur du sein. Du kannst anderen Personen aber die wirtschaftliche Verwertung deines Kunstwerks erlauben. Siehe dazu das Kapitel Urheberrecht.

Ein Vertrag kann sich auch aus Elementen verschiedener gesetzlich geregelter Verträge zusammensetzen. Man spricht von gemischten Verträgen. In diesem Fall gilt für jeden Teil des Vertrages regelmäßig das jeweils passende Vertragsrecht. Demnach kann ein gemischter Vertrag mehreren Vertragstypen unterliegen. 

In dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein Vertrag sich so weit vom Gesetz entfernt, dass eine ganz neue Art von Rechtsverhältnis entsteht, sind nur die allgemeinen Vorschriften über Verträge anwendbar. Es liegt ein atypischer Vertrag vor. 

Die meisten Verträge kommen formfrei zustande. Das heißt, dass die Verträge schriftlich, mündlich oder konkludent (schlüssig, stillschweigend) zustande kommen. Wir empfehlen dir aus Beweisgründen aber immer die Schriftform. Bitte stelle sicher, dass du immer alles dokumentiert hast und die Verträge, die du abschließt, auch hast.

Beispiel: Wenn du im Supermarkt eine Ware auf ein Förderband legst, signalisierst du, dass du das Produkt kaufen möchtest; du musst dem/der Kassierer:in deine Kaufabsicht nicht zusätzlich mündlich ausdrücken. Der/die Mitarbeiter:in verrechnet das Produkt, du bezahlst und erhältst dafür einen Zahlungsbeleg. Obwohl du und der/die Mitarbeiter:in weder schriftlich noch mündlich zum Kauf kommuniziert habt, ist allen Beteiligten klar, dass ein Kauf zustande gekommen ist. Bei Einkäufen in Geschäften kommen Kaufverträge daher konkludent (schlüssig, stillschweigend) zustande. In der Regel wird hier kein schriftlicher Vertrag erstellt, sondern nur ein Zahlungsbeleg ausgestellt.

In bestimmten Fällen muss der Vertrag zum Schutz (einer) der Vertragspartei(en) in einer bestimmten Form abschlossen werden (zB schriftlich vor einem Notar).

Beispiel: Du erstellst eine Stiftung zur Förderung deiner Kunst und überträgst dieser Stiftung das Eigentum aller deiner Kunstwerke. Diese Stiftungserklärung ist von einem/einer Notar:in zu beurkunden.