Vertragsrecht von Drittstaaten
Wir haben eine Rechtswahl getroffen
Wie du bereits im Kapitel zu grenzüberschreitenden Verträgen erfahren hast, können du und deine Vertragspartner:in vereinbaren, dass das Recht eines bestimmten Drittstaates anwendbar sein soll.
Auch hier gilt: Obwohl ihr die Anwendung einer bestimmten Rechtsordnung vereinbart habt, kann es sein, dass grundlegende Schutzvorschriften einer anderen Rechtsordnung auf euren Vertrag anzuwenden sind („odre public“), wie etwa die Menschenrechte.
To do: Bevor du einen Vertrag abschließt, kann es immer Sinn machen, dich von fachkundigen Personen beraten zu lassen und dir Grundkenntnisse über das anzuwendende Recht anzueignen.
Wir haben keine Rechtswahl getroffen
Wenn du und dein:e Vertragspartner:in keine Rechtswahl getroffen habt, und der Vertrag Berührungspunkte zu unterschiedlichen Ländern hat, ist das anzuwendende Recht nach den Regelungen internationalen Privatrechts festzustellen („conflict of laws“/„Kollisionsrecht“). Welches Recht anwendbar ist, wird oft erst im Falle eines Rechtsstreits von dem Gericht entschieden, wo der Rechtsstreit anhängig gemacht wird.
To do: Internationales Privatrecht ist eine komplexe Materie. Du solltest dich daher vor Abschluss eines grenzüberschreitenden Vertrages ohne Rechtswahl rechtlich beraten lassen.