Nach welchem Recht ist meine Kunst urheberrechtlich geschützt?
Jedes Land hat seine eigenen Urheberrechtsgesetze. Wenn du daher als Künstler:in international arbeitest, bist du immer mit ausländischen urheberrechtlichen Regelungen konfrontiert.
Je nachdem wo du dein geistiges Eigentum verwertest, wo jemand gegen deine Urheberrechte verstoßen hat, oder ob du die Anwendung des Rechts eines bestimmten Staates in einem Vertrag vereinbart hast, ist das Recht eines anderen Staates anzuwenden. Viele Staaten haben internationale Abkommen geschlossen, um sich auf bestimmte Grundregeln im Bereich des Urheberrechtes zu einigen.
Auch die Europäische Union hat Regelungen erlassen, die bei der Verwertung/Verletzung von Urheberrechten mit Bezug zu EU/EWR-Staaten zur Anwendung kommen. Diese gelten auch in Österreich.
In den folgenden Abschnitten erhältst du darüber einen Überblick:
Internationale Abkommen zum Urheberrecht
Viele Staaten haben internationale Abkommen geschlossen, um in manchen Bereich des Urheberrechts für gemeinsame Grundregeln zu sorgen. Diese Grundregeln gelten in allen Staaten, die das Abkommen unterzeichnet haben. Zu den wichtigsten Abkommen gehören das Welturheberrechtsabkommen, die (revidierte) Berner Übereinkunft und das TRIPS-Abkommen.
In den meisten Ländern gilt das das Territorialitätsprinzip. Das heißt, dass für das Bestehen, den Inhalt und das Erlöschen des Urheberrechts das Recht jenes Landes ausschlaggebend ist, in dem die Nutzung des Kunstwerks oder die Verletzung des Urheberrechts der Künstler:innen stattfindet. Ob dein Kunstwerk urheberrechtlich geschützt ist und wie weit dieser Schutz reicht unterscheidet sich von Land zu Land.
Info: In folgenden Ländern gilt zum Beispiel das Territorialitätsprinzip: EU/EWR-Mitgliedsstaaten, Schweiz, USA, Mexiko, Japan, China, Argentinien und viele mehr. Klicke für die vollständige Liste aller Vertragsstaaten auf diesen Link.
Wenn Künstler:innen Verträge über die urheberrechtliche Nutzung ihrer Werke abschließen, können sie darin regeln, dass nicht das Recht jenes Landes anwendbar sein soll, wo ihr Kunstwerk genutzt wird, sondern mit ihren Vertragspartner:innen die Anwendung des Rechts eines bestimmten Staates vereinbaren.
To do: Informiere dich über die konkreten urheberrechtlichen Gesetze des jeweiligen Landes.
Nach dem Recht der Europäischen Union
Die Europäische Union hat zahlreiche Richtlinien und Verordnungen erlassen, um das Urheberrecht und damit die Regeln zum Schutz von Kunstwerken innerhalb der EU und des EWR zu vereinheitlichen. Man spricht auch von Harmonisierung des Urheberrechts. Außerdem haben fast alle EU/EWR-Staaten auch die im Kapitel zu den internationalen Abkommen im Urheberrecht angesprochenen Verträge abgeschlossen.
Das bedeutet, dass sich die Mitgliedstaaten in einigen Bereichen auf urheberrechtliche Mindeststandards geeignet haben. Immer dort, wo das Recht eines Mitgliedsstaats anwendbar ist, gelten daher die vereinbarten Mindeststandards. Dazu hat die EU
- Bestimmte Grundprinzipien entwickelt;
- Regeln für die Errichtung von Verwertungsgesellschaften erlassen.
Ein wichtiges Grundprinzip ist zum Beispiel, dass immer dort, wo ein Kunstwerk nach den Regeln eines EU/EWR-Landes geschützt ist, die Schutzfrist mindestens 70 Jahre beträgt. Die Mitgliedsstaaten dürfen jedoch eine längere Frist vorsehen.
In den folgenden Kapiteln erhältst du Informationen zu der Verwertung (siehe das entsprechende Kapitel) und der Verletzung von Urheberrechten (siehe das entsprechende Kapitel) nach dem Recht der europäischen Union.
Nach österreichischem Recht
In Österreich ist das Urheberrecht im Detail im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Da Österreich Teil der EU und des EWR ist, gelten die von der EU erlassenen Mindeststandards im Bereich des Urheberrechts. Besuche dazu das Kapitel zum urheberrechtlichen Schutz nach dem Recht der Europäischen Union.
In den folgenden Kapiteln bekommst du Antworten auf die folgenden Fragen:
- Hängt der urheberrechtliche Schutz meiner Kunstwerke von meiner Nationalität ab?
- Welche Kunstwerke sind urheberrechtlich geschützt?
- Welche Rechte habe ich als Urheber:in oder Leistungsschutzberechtigte:r?
- Was kann ich tun, wenn jemand meine Rechte verletzt?
- Wie kann ich in der Praxis meine Kunstwerke wirtschaftlich verwerten?