In einem Drittstaat
Wenn du anderen Personen die Verwertung deines geistigen Eigentums in einem Drittstaat erlaubst, musst du dich mit den Urheberrechtsgesetzes des jeweiligen Staates auseinandersetzen.
Es empfiehlt sich zu prüfen, ob der Staat ein internationales Abkommen im Bereich des Urheberrechts, wie etwa das Welturheberrechtsabkommen, die (revidierte) Berner Übereinkunft oder das TRIPS-Abkommen abgeschlossen hat und ob das Territorialitätsprinzip zur Anwendung kommt.
To do: Informiere dich am besten in den Gesetzen des jeweiligen Landes und prüfe im Vertrag, auf Basis du die Verwertung deiner Kunstwerke erlaubt hast, ob die Anwendung des Rechtes eines bestimmten Staates vereinbart worden ist.