Wenn Künstler:innen in bestimmten künstlerischen Bereichen tätig sind, so haben sie grundsätzlich Eigentum am physischen Werkobjekt (zB an der Leinwand des Gemäldes) sowie immaterielles (geistiges) Eigentum an ihrer kreativen Schöpfung, ihrem Kunstwerk (zB an dem, was auf dem Gemälde abgebildet ist). Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum an dem in dem Original verwirklichten, kreativen Ausdruck.

Durch das Urheberrecht können Künstler:innen anderen untersagen, ihre Werke (geistige Schöpfungen) ohne ihre Erlaubnis zu nutzen und können selbst über die wirtschaftliche Verwertung ihrer Kunst entscheiden. Gleichzeitig dürfen Urheber:innen im Interesse der Allgemeinheit bestimmte Verwendungen nicht verbieten.

Arbeiten Künstler:innen länderübergreifend und werden ihre Kunstwerke in anderen Ländern verwertet (zB ausgestellt, vervielfältigt, aufgeführt) stellen sich schnell einige urheberrechtliche Fragen:

  • Ist das geistige Eigentum an meinen Kunstwerken international geschützt?
  • Sind die Regeln zu geistigem Eigentum in allen Ländern gleich?
  • Unter welchen Voraussetzungen dürfen andere meine Kunst im In- und Ausland verwenden?
  • Wie kann ich gegen die Verletzung meines Urheberrechts in anderen Ländern vorgehen?

In den folgenden Kapiteln erhältst du Antworten auf diese Fragen.