Urheberrecht
Wenn Künstler:innen in bestimmten künstlerischen Bereichen tätig sind, so haben sie grundsätzlich Eigentum am physischen Werkobjekt (zB an der Leinwand des Gemäldes) sowie immaterielles (geistiges) Eigentum an ihrer kreativen Schöpfung, ihrem Kunstwerk (zB an dem, was auf dem Gemälde abgebildet ist). Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum an dem in dem Original verwirklichten, kreativen Ausdruck.
Durch das Urheberrecht können Künstler:innen anderen untersagen, ihre Werke (geistige Schöpfungen) ohne ihre Erlaubnis zu nutzen und können selbst über die wirtschaftliche Verwertung ihrer Kunst entscheiden. Gleichzeitig dürfen Urheber:innen im Interesse der Allgemeinheit bestimmte Verwendungen nicht verbieten.
Arbeiten Künstler:innen länderübergreifend und werden ihre Kunstwerke in anderen Ländern verwertet (zB ausgestellt, vervielfältigt, aufgeführt) stellen sich schnell einige urheberrechtliche Fragen:
- Ist das geistige Eigentum an meinen Kunstwerken international geschützt?
- Sind die Regeln zu geistigem Eigentum in allen Ländern gleich?
- Unter welchen Voraussetzungen dürfen andere meine Kunst im In- und Ausland verwenden?
- Wie kann ich gegen die Verletzung meines Urheberrechts in anderen Ländern vorgehen?
In den folgenden Kapiteln erhältst du Antworten auf diese Fragen.
Wichtige Links
Websites staatlicher Stellen:
- Die Europäische Union gibt auf dieser Webseite einen Überblick über Urheberrecht innerhalb der EU/des EWR.
- Auf der Webseite der österreichischen Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften findest du detaillierte Informationen zu Verwertungsgesellschaften in Österreich.
Websites privater Akteur:innen:
- Informiere dich auf der Webseite der Verwertungsgesellschaft AKM über die Wahrnehmung von Aufführungs- und Senderechten.
- Unter diesem Link findest du die Webseite der LSG, die Verwertungsgesellschaft für ausübende Künstler:innen und Tonträgerhersteller:innen.
- Die Verwertungsgesellschaft Literar-Mechana informiert dich auf ihrer Website über die Wahrnehmung von Rechten an literarischen Werken.
- Hier gelangst du zur Website der Verwertungsgesellschaft audiovisueller Medien (VAM).
- Als Urheber:in von Filmwerken solltest du die Webseite der Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden besuchen.
- Hier gelangst du zur Website der Verwertungsgesellschaft Bildrecht.
- Unter folgenden Link kommst du zur Webseite der Verwertungsgesellschaft. Rundfunk
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Urheberrechtsgesetz
- Verwertungsgesellschaftengesetz
- Unter diesem Link findest du eine Liste aller Rechtsgrundlagen der Europäischen Union zum Thema Urheberrecht.
- Welturheberrechtsabkommen
- Berner Übereinkunft
- TRIPS-Abkommen
Checkliste
Internationales und europäisches Urheberrecht
- Du möchtest deine Kunst außerhalb deines Heimatlandes verwerten? Informiere dich über die urheberrechtlichen Gesetze des jeweiligen Landes, in dem du dein Kunstwerk nutzen möchtest.
- Prüfe vor allem bei Berührungspunkten zu Drittstaaten, ob dort das Territorialitätsprinzip gilt.
Österreichisches Urheberrecht
- Du möchtest anderen die Nutzung deiner Kunstwerke erlauben?
- Wenn du weiterhin selbst das Werk nutzen können möchtest, erteile eine Werknutzungsbewilligung.
- Wenn ausschließlich dein:e Vertragspartner:in das Werk nützen können soll, räume ein Werknutzungsrecht ein.
- Beachte, im Vertrag vorzusehen, in welchen Ländern die Nutzung zulässig sein soll. Du kannst auch zeitliche und inhaltliche Einschränkungen der Nutzung vorsehen.
- Möchtest du, dass das Recht eines bestimmten Landes anwendbar sein soll? Nehme eine Bestimmung dazu in den Vertrag auf.
- Du bist nicht sicher, wie viel du für die Nutzung deiner Kunstwerke verlangen sollst? Konsultiere die Fair-Pay-Richtlinien des Österreichischen Kulturrates oder wende dich an eine Verwertungsgesellschaft.
- Du möchtest/kannst aufgrund der Kunstgattung deine Rechte nicht selbst wahrnehmen? Nehme mit der für deine Kunstgattung zuständige Verwertungsgesellschaft Kontakt auf, um über den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags zu sprechen.
- Jemand anderer nutzt deine Werke, ohne dass du eine Erlaubnis erteilt hast. Prüfe, ob es sich dabei um eine freie Werknutzung handeln könnte. Ansonsten könnte eine Verletzung deines Urheberrechts vorliegen.
- Du bist Drittstaatsangehörige:r? Überprüfe, ob dein Herkunftsland und das Land, in dem du künstlerisch aktiv bist, einen Gegenseitigkeitsvertrag abgeschlossen haben.