Sozialversicherung
Wenn Künstler:innen oder Kulturarbeiter:innen in unterschiedlichen Ländern berufstätig sind, müssen sie unbedingt prüfen, wo sie sozialversichert sind und welche Versicherungsleistungen sie in welchen Ländern in Anspruch nehmen können. Gerade bei regelmäßiger, grenzüberschreitender Berufstätigkeit ist es wichtig, folgende Fragen abzuklären:
- Hängt der Versicherungsschutz von meiner Staatsangehörigkeit ab?
- In welchem Land bin ich versichert, wenn ich grenzüberschreitend berufstätig bin?
- In welchen Ländern kann ich medizinische Leistungen in Anspruch nehmen?
- Habe ich Anspruch auf eine Pensionszahlung oder Arbeitslosengeld in einem Land, wenn ich in einem anderen Land gearbeitet habe?
- Kann ich Arbeitslosengeld beziehen, während ich in einem anderen Land lebe?
Diese und viele weitere Fragen werden im Sozialversicherungsrecht geregelt. In den folgenden Kapiteln erhältst du wichtige Informationen zur Sozialversicherung in Österreich, in EU/EWR-Ländern und in Drittstaaten.
Wichtige Formulare
- Hier findest du das A1 Formular der Österreichischen Gesundheitskasse für vorübergehenden Entsendungen ins Ausland.
- Hier findest du alle EU-Formulare für deine grenzüberschreitende Sozialversicherung.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
- Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
- Freiberufliches Sozialversicherungsgesetz (FSVG)
- Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG)
- Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
- Arbeitslosenversicherungsgesetz (ALVG)
- Arbeitsvertrags-Anpassungsgesetz (AVRAG)
Wichtige Zahlen
Im folgenden Abschnitt erhältst du auf einen Blick alle wichtigen Zahlen zum Sozialversicherungsrecht. Dazu gehören zum Beispiel die Höhe der zu zahlenden Versicherungsbeiträge und die Versicherungsgrenzen. Die angeführten Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2025.
Sozialversicherung |
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Monatliche Geringfügigkeitsgrenze | 551,10 Euro | |
Jährliche Geringfügigkeitsgrenze | 6.613,20 Euro | |
SVS-Pflichtversicherungsgrenze (Sozialversicherung der Selbstständigen) | 6.613,20 Euro | |
Monatlicher SVS-Mindestbeitrag für Neue Selbstständige (Achtung: Berechnung des endgültigen Monatsbeitrags erfolgt im Nachhinein) | 159,93 Euro | |
Freiwillige Selbstversicherung in der SVS („Opting-In“) (Achtung: keine Pensionsversicherung) | ~ 50,00 Euro | |
Freiwillige Selbstversicherung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) für Geringfügig Beschäftigte | 77,81 Euro | |
Freiwillige Selbstversicherung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) für Studierende | 73,48 Euro | |
Rezeptgebühr | 7,55 Euro | |
Sozialleistungen |
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Mindestsicherung Alleinstehende | 1.209 Euro | |
Mindestsicherung Paare | 1.693 Euro | |
Mindestpension/Ausgleichszulage Alleinstehende | 1.273,99 Euro | |
Mindestpension/Ausgleichszulage Paare | 2.009,85 Euro | |
Mindestpension/Ausgleichszulage bei 30 Versicherungsjahren Alleinstehende | 1.386,20 Euro | |
Mindestpension/Ausgleichszulage bei 40 Versicherungsjahren Alleinstehende | 1.656,05 Euro | |
Mindestpension/Ausgleichszulage bei 40 Versicherungsjahren Paare | 2.235,34 Euro | |
Elternschaft |
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Familienbeihilfe 0-3 Jahre | 138,40 Euro | |
Familienbeihilfe 3-9 Jahre | 148,00 Euro | |
Familienbeihilfe 10-18 Jahre | 171,80 Euro | |
Familienbeihilfe ab 19 Jahren | 200,40 Euro | |
Kinderabsetzbetrag (pro Familie wird ein Kinderabsetzbetrag ausbezahlt) | 70,90 Euro | |
Tägliches Wochengeld Selbstständige | 70,28 Euro | |
Tägliches Wochengeld geringfügig Beschäftigte | 11,87 Euro | |
Jährliche Zuverdienstgrenze des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes
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8.100,00 Euro
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Jährliche Zuverdienstgrenze des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes
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18.000,00 Euro |
Checkliste
Unterwegs in der EU oder im EWR
- Bist du Grenzgänger:in zwischen unterschiedlichen EU/EWR-Ländern? Reiche bei der Sozialversicherung, des Landes, in dem du arbeitest, das S1-Formular ein. Auf diese Weise kannst du auch Versicherungsleistungen in deinem Wohnsitzstaat in Anspruch nehmen, als wärst du dort versichert. Pendelst du zwischen der Schweiz und anderen EU/EWR-Ländern? Du brauchst eine Schweizer Grenzgängerbewilligung.
- Immer gut zu wissen: Die Versicherungsnummer deiner Europäischen Versicherungskarte. Diese findest du meistens auf der Rückseite deiner nationalen Versicherungskarte.
- Du warst in unterschiedlichen EU/EWR-Ländern versichert und möchtest jetzt eine Pension beziehen? Prüfe das Pensionsantrittsalter und notwendige Versicherungszeiten aller Länder, in denen du berufstätig warst. Gib bei deinem Pensionsantrag an, in welchen Ländern du versichert warst.
- Du wurdest von deinem/deiner Arbeitgeber:in entsendet oder hast dich als Selbstständige:r selbst entsendet? Gehe sicher, dass dein:e Arbeitgeber:in oder du das ausgefüllte A1-Formular bei der die Sozialversicherung deines Entsendestaats eingereicht habt, damit du weiterhin dort versichert bleibst.
Versicherung in Österreich
- Bist du Grenzgänger:in zwischen Österreich und anderen EU/EWR-Ländern? Lass dir eine Wohnsitzbescheinigung ausstellen. Auf diese Weise kannst du auch Versicherungsleistungen in deinem Wohnsitzstaat in Anspruch nehmen, als wärst du dort versichert. Pendelst du zwischen Österreich und der Schweiz? Du brauchst eine Schweizer Grenzgängerbewilligung.
- Selbstständig erwerbstätig? Melde dich bei der gewerblichen Sozialversicherung für Selbstständige an, wenn dein Einkommen über der Mindestbeitragsgrundlage liegt.
- Selbstständig Erwerbtätige Künstler:in? Lass dich vom Künstlersozialversicherungsfond anerkennen, um Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen zu können.
- Du verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze und bist nicht bei Angehörigen mitversichert? Überlege den Abschluss einer freiwilligen Selbstversicherung.
Versicherung in Drittstaaten
- Prüfe, ob dein Zielland und dein Herkunftsland Abkommen zur Anerkennung ausländischer Versicherungszeiten abgeschlossen haben.
- Prüfe, ob du in dem Drittstaat, in dem du arbeitest, sozialversichert bist und zu welchen Bedingungen du medizinische Versorgung in Anspruch nehmen kannst. Wenn die Kosten sehr hoch sind, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung.
Wichtige Links
Sozialversicherung in Österreich
- Auf der Webseite der Österreichischen Sozialversicherung findest du umfassende Informationen zu vielen sozialrechtlichen Themen, egal ob selbstständig oder unselbstständig.
- Die Österreichische Gesundheitskasse informiert auf ihrer Website über die Sozialversicherung unselbstständig Berufstätiger bei privaten Arbeitgeber:innen.
- Die Sozialversicherung öffentlicher Bedienstete informiert dich über die Sozialversicherung von Personen, die für den österreichischen Staat arbeiten.
- Auf der Webseite der Sozialversicherung der Selbstständigen erfährst du, unter welchen Voraussetzungen du dich als Selbstständige:r bei der SVS anmelden musst und welche Leistungen du beziehen kannst. Unter folgendem Link kommst du direkt zum Anmeldeportal.
- Unter diesem Link findest du eine Infobroschüre des österreichischen Kulturrates zu sozialrechtlichen Problemen von selbstständig und unselbstständig erwerbstätigen sowie arbeitslosen Künstler:innen
- Der Künstlersozialversicherungsfond hat einen Leitfaden über die Anerkennung selbstständiger Künstler:innen und die unterschiedlichen Unterstützungsmaßnahmen erstellt. Außerdem findest du unter diesem Link Informationen zur Ruhendmeldung künstlerischer Berufstätigkeit.
- Das IG Netz informiert auf seiner Webseite über seine Vergaberichtlinien.
Krankheit & Unfall
- Unter diesem Link gibt dir die Arbeiterkammer detaillierte Auskünfte zum Krankengeld.
- Unter diesem Link kommst du zur Webseite der AUVA, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt.
- Die ÖGK führt ein Verzeichnis aller ihrer Kassenärztinnen- und ärzte.
Elternschaft
- Das Bundeskanzleramt informiert dich auf seiner Webseite über die finanzielle Unterstützung von Familien.
Pension
- Auf der Webseite der Pensionsversicherungsanstalt findest du Informationen zur Pensionsversicherung in Österreich.
- Unter diesem Link findest du FAQs der Arbeiterkammer für Unselbstständige Erwerbstätige und ihrem Pensionskonto.
- Die SVS informiert dich über Pensionsversicherung von Neuen Selbstständigen und Gewerbetreibenden.
- Die österreichische Verwaltung informiert auf ihrer Website über die Anerkennung ausländischen Versicherungszeiten.
Arbeitslosigkeit
- Unter diesem Link findest du Informationen zu allen Leistungen des Arbeitsmarktservice (AMS), sowie unter diesem Link detaillierte Informationen zum Arbeitslosengeld.
- Diese Infobroschüre des Österreichischen Kulturrates gibt einen Überblick über die komplexe Problemstellung der Zuverdienstgrenzen bei gleichzeitigem Arbeitslosenbezug.
Soziale Notlagen
- Das Arbeitsmarktservice Österreich informiert dich auf seiner Webseite über alle finanzielle Leistungen an Versicherte, auch über Notstandshilfe und bedarfsorientierte Mindestsicherung.
- Die Musikergilde informiert auf ihrer Website über Zuschüsse zu Sozialversicherungsbeiträge.
Sozialversicherung International
- Das österreichische Sozialministerium hat eine Checkliste für die Sozialversicherung von EU/EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen und eine Checkliste für die Sozialversicherung von Drittstaatsangehörigen erstellt.
- Die Europäische Union gibt dir auf ihrer Webseite einen Überblick über grenzüberschreitende Sozialversicherung. Besuche für detaillierte Informationen auch ihre Webseite über Sozialschutz im Ausland.
- Die Webseite YourEurope der Europäischen Union informiert dich über den Bezug von Arbeitslosengeld, wenn du dich in einem anderen, als in dem Bezugsland aufhältst.
- Auf der folgenden Seite der Europäischen Kommission findest du einen Überblick über Arbeitslosigkeit in EU/EWR-Ländern.