Vertragsrecht
Das Vertragsrecht ist von der Berufstätigkeit von Künstler:innen und Kulturarbeiter:in nicht wegzudenken: Sie schließen etwa Verträge zum Verkauf von Kunstwerken, um diese auszustellen, um anderen die Verwertung ihrer Kunstwerke zu erlauben oder um von einer Agentur vertreten zu werden. Das Vertragsrecht regelt, wie und zu welchen Bedingungen zwischen Personen rechtlich bindenden Vereinbarungen zustande kommen. Es schafft Klarheit und Verlässlichkeit in den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien und minimiert das Risiko von Missverständnissen und Konflikten: Es bietet Rechtsschutz. Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen brauchen für ihre berufliche Tätigkeit Grundkenntnisse im Vertragsrecht.
Verträge werden oft zwischen zwei Vertragsparteien geschlossen, die in demselben Land leben und den Vertrag auch in demselben Land erfüllen. Neben diesen „nationalen“ Verträgen ist besonders im Kulturbereich das internationale Vertragsrecht von großer Bedeutung. Es regelt die rechtlichen Beziehungen über Ländergrenzen hinweg. Grenzüberschreitende Verträge sind oft komplexer als nationale Verträge, weil sie verschiedene rechtliche Systeme und kulturelle Unterschiede berücksichtigen müssen. Für eine erfolgreiche und rechtlich sichere Zusammenarbeit ist es daher wichtig, dass Parteien, die internationale Verträge abschließen, ein Basisverständnis über das internationale Vertragsrecht haben.
In den folgenden Kapiteln erhältst du eine unverbindliche Erstinformationen zu folgenden Themenbereichen:
- Was du bei grenzüberschreitenden Verträgen beachten musst;
- Wie das Vertragsrecht in Österreich geregelt ist;
- Welche Vertragsarten für Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen wichtig sind und was darin geregelt wird.
Wichtige Links
- Unter folgendem Link findest du FAQs der Wirtschaftskammer, der Interessenvertretung aller in Österreich tätigen Gewerbetreibenden, zu Verträgen zwischen Unternehmer:innen mit Sitz in unterschiedlichen Staaten.
- Auf der Website der Wirtschaftskammer findest du außerdem Informationen darüber, wann im österreichischen Recht das Konsumentenschutzgesetz zur Anwendung kommt.
- Die Arbeiterkammer, die Interessenvertretung aller unselbstständig Erwerbstätigen in Österreich, kann dir bei der Prüfung eines Arbeitsvertrages weiterhelfen.
Checkliste
-
Lies jeden Vertrag genau durch! Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst! Hol Beratung ein, wenn du unsicher bist. Lies auch das Kleingedruckte und nicht „nur“ die Zahlen und Daten.
-
Prüfe bei jedem Vertragsabschluss, welche Rechtsordnung auf einen Vertrag anwendbar und wo der Gerichtsstand ist bzw was für den Fall von Streitigkeiten über den Vertrag vereinbart ist. Versuche, nur Verträge mit Rechtswahl Österreichisches Recht ohne Verweisungsnormen und Gerichtsstand in Österreich abzuschließen. Wenn ein anderes Recht und/oder ein Gerichtsstand eines anderen Landes vereinbart werden soll, erkundige dich vorher!
-
Prüfe, ob der Vertrag eine Gerichtsstandvereinbarung enthält. Wenn der Vertrag keine beinhaltet, solltest du nach den Gesetzen der anwendbaren Rechtsordnung prüfen, vor welchen Gerichten ein Rechtsstreit geführt werden würde.
-
Du bist Unternehmer:in? Kläre, ob deine im Vertrag geregelte Vergütung ein Brutto- oder Nettobetrag ist (ob du daher von dem Betrag noch Steuern abziehen musst). Siehe dazu auch das Kapitel Steuerrecht.
-
Wenn du unselbstständig arbeitest und einen Dienstvertrag abschließt, solltest du dich über die im jeweiligen Land geltenden arbeitsrechtlichen Mindeststandards informieren. Siehe dazu auch das Kapitel Arbeitsrecht.
-
Du bist Künstler:in und schließt einen Vertrag, in dem du jemandem die Rechte an deiner künstlerischen Leistung überträgst? Kontrolliere, welche konkreten Rechte du in welchem zeitlichen und geografischen Umfang überträgst.
-
Es macht immer Sinn, dich vor einem Vertragsabschluss rechtlich beraten zu lassen.