Wenn du oder dein:e Vertragspartner:in eine eurer vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, kommt es zu einem Vertragsbruch. Man spricht von Leistungsstörungen. In diesem Fall kann die vertragstreue Partei gegen die vertragsbrüchige Partei rechtliche Schritte ergreifen. Auf diese Weise kann sie die vertragsbrüchige Partei unter Umständen zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bewegen oder stattdessen Schadenersatz und/oder die Auflösung des Vertrages verlangen. 

Im österreichischen Recht unterscheidet man zwischen vier Arten von Leistungsstörungen:

  • Eine Vertragspartei erbringt die eigene Leistung nicht zur vereinbarten Zeit, am vereinbarten Ort oder in der vereinbarten Weise: Verzug.

  • Es ist für eine Vertragspartei unmöglich geworden, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen: Nachträgliche Unmöglichkeit.

  • Die geleistete Sache oder die erbrachte Dienstleistung ist mangelhaft: Gewährleistung.

  • Es wurden andere vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten verletzt, die die Leistungserbringung beeinträchtigen: Positive Vertragsverletzung.

Im Folgenden erhältst du Informationen zu den wichtigsten Leistungsstörungen und erfährst, welche Folgen sie auf deinen Vertrag haben kann.