Steuerrecht
Wenn Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen grenzüberschreitend arbeiten, stellt sich schnell die Frage, in welchem Land sie Steuern zahlen müssen. Internationales Steuerrecht ist eine komplexe Materie: Jedes Land hat eigene Steuergesetze und es kann vorkommen, dass eine Person ihr Einkommen in mehreren Staaten versteuern muss. Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen sollten daher vor ihrer grenzüberschreitenden Berufstätigkeit folgende Fragen abklären:
- In welchen Ländern muss ich mein Einkommen versteuern?
- Werden in einem bestimmten Land nur Teile oder mein gesamtes Einkommen besteuert?
- Muss ich mich selbst um die Berechnung und Zahlung der Steuern kümmern?
- Gibt es neben der Besteuerung meines Einkommens andere Steuern, mit denen ich mich auseinandersetzen muss?
In den folgenden Kapiteln erhältst du einen Überblick zu der Steuerpflicht in unterschiedlichen Ländern und detaillierte Informationen zu den steuerrechtlichen Regelungen in Österreich.
Wenn du mit anderen Personen in Österreich einen Verein zur Förderung von Kunst und Kultur gründen möchtest, musst du auch bestimmte steuerliche Regeln beachten. Daher findest du auch ein Kapitel zur Steuerpflicht von Vereinen.
Achtung: Im Zweifel empfiehlt es sich immer, mit einem Steuerberater in Kontakt zu treten und sich von diesem professionell beraten zu lassen.
Wichtige Links
Websites staatlicher Stellen:
- Du möchtest dich bei FinanzOnline registrieren? Klicke dazu auf den folgenden Link.
- Die Webseite der österreichischen staatlichen Verwaltung gibt dir einen Überblick über die Einkommenssteuer in Österreich.
- Unter folgendem Link der Europäischen Kommission findest du eine Liste der Finanzämter der EU/EWR-Länder.
- Das Bundesministerium hat einen Info-Folder zu Vereinen und Steuern erstellt.
- Die Wirtschaftskammer, die Interessenvertretung der Gewerbetreibenden, informiert dich über die Pauschalierung von Betriebsausgaben im Steuerrecht.
- Unselbstständig Erwerbstätige können mit diesem Brutto-Netto-Rechner des Finanzamts nachrechnen, wie hoch ihre Lohnsteuer sein wird.
- Unter diesem Link findest du die Liste der Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen, die du als Betriebsausgabe geltend machen kannst.
- Auf der Webseite der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), der Interessenvertretung aller Gewerbetreibenden, findest du ausführliche Informationen zu den verpflichtenden Angaben in deiner Rechnung.
Websites privater Akteur:innen:
- Der österreichische Steuerverein informiert dich im Betriebsausgaben-ABC, welche Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Checkliste
- Du arbeitest in mehreren Ländern oder arbeitest in einem Land und lebst in einem anderen? Nehme Kontakt mit den Finanzämtern der beteiligten Staaten auf, um zu klären, wo du steuerlich ansässig bist.
- Vergiss nicht, dich beim Finanzamt über FinanzOnline zu registrieren, wenn du eine selbstständige Tätigkeit in Österreich aufnehmen möchtest.
- Du bist unselbstständig in Österreich tätig? Deine Registrierung auf FinanzOnline ist zwar in den meisten Fällen nicht verpflichtend, kann aber oft finanziell von Vorteil sein.
- Du bist selbstständig tätig? Rechne aus, wie hoch dein Nettoumsatz ist. Wenn er höchstens 35.000 Euro beträgt, bist du Kleinunternehmer:in. Wenn du hohe Betriebsausgaben hast, könnte es Sinn machen, die Regelbesteuerung beim Finanzamt zu beantragen.
- Hebe Rechnungen deiner Betriebsausgaben und deiner außergewöhnlichen Belastungen auf, um deine Ausgaben dokumentieren und von der Steuer absetzen zu können.
- Du bist umsatzsteuerpflichtige Unternehmer:in? Gib acht, dass deine Rechnungen die notwendigen Angaben enthalten:
- Klicke auf diesen Link für die Liste mit Angaben, die deine Rechnung enthalten muss.
- Unter folgenden Links findest du Musterrechnungen für die Leistungserbringung von Kleinunternehmer:innen im Inland und im Ausland.
Wichtige Formulare
- Hier findest du den Fragebogen des Finanzamts zur deiner steuerlichen Erfassung.
- Unter folgendem Link gelangst du zu der Beilage zur Einkommensteuererklärung (E 1a), in der du als Unternehmer:in auf standardisierte Weise deine Einnahmen und Ausgaben erfassen musst.
- Wenn du in Österreich als selbstständig Erwerbstätige:r beschränkt steuerpflichtig bist und Ausländer-Abzugssteuer zahlen musst, muss dein:e Auftrageber:in in Österreich das Formular E 19 ausfüllen und beim Finanzamt einreichen.
- Wenn dir das Finanzamt nicht automatisch die UID-Nummer zuteilt, kannst du die Ausstellung der UID-Nummer mit dem Formular U15 selbst beantragen.
- Hier findest du den Regelbesteuerungsantrag für Kleinunternehmer:innen: Formular U12.