Steuerpflicht in Österreich
Wie in vielen anderen Ländern unterscheidet man auch in Österreich zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht:
- Wenn du in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig bist, dann darf Österreich dein gesamtes, weltweit erzieltes Einkommen besteuern.
- Wenn du in Österreich beschränkt steuerpflichtig bist, dann darf Österreich unter bestimmten Voraussetzungen (nur) deine in Österreich erzielte Einkünfte besteuern.
In den folgenden Unterkapiteln erfährst du, wann du in Österreich unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig wirst.
…wenn du selbstständig erwerbstätig bist
Wenn du in Österreich selbstständig erwerbstätig bist, bist du entweder unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig.
Info: In Österreich spielt die Nationalität für die Steuerpflicht keine Rolle.
Du bist unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du deinen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hast. Du hast deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Österreich, wenn du dich dort mehr als sechs Monate/183 Tage im Jahr aufhältst.
Wenn du unbeschränkt steuerpflichtig bist, hat Österreich grundsätzlich das Recht, dein gesamtes, weltweites Einkommen zu versteuern. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe musst du eine Einkommenssteuerklärung machen. Das Finanzamt stellt auf Basis dieser Erklärung fest, wie hoch der Gewinn aus deiner selbstständigen Tätigkeit in dem jeweiligen Steuerjahr war und besteuert diesen Gewinn. Siehe dazu das Unterkapitel zur Einkommenssteuer.
Du bist beschränkt steuerpflichtig, wenn du in Österreich selbstständig arbeitest, aber dort keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast. Wenn du beschränkt steuerpflichtig bist, darf Österreich unter gewissen Voraussetzungen deine selbstständigen, in Österreich bezogenen Einkünfte besteuern. Siehe dazu weiter unten das Unterkapitel Ausländer-Abzugssteuer.
Achtung: Wenn du länderübergreifend tätig bist, muss du prüfen, ob Österreich und das Land, in dem du steuerlich ansässig bist, ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen haben. In diesem wird geregelt, welches Land das Recht hat, bestimmte Einkünfte zu besteuern. Siehe dazu das Unterkapitel zur Steuerpflicht in mehreren Ländern.
…wenn du unselbstständig erwerbstätig bist
Wenn du in Österreich unselbstständig arbeitest – also mit einem Dienstvertrag angestellt bist – bist du entweder unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig.
Info: In Österreich spielt die Nationalität für die Steuerpflicht keine Rolle.
Du bist unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du deinen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hast. Du hast deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Österreich, wenn du dich hier nicht nur vorübergehend (z.B. für Urlaub oder Geschäftsreise), sondern längerfrist aufhältst. Bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten/183 Tagen im Jahr wird jedenfalls von einem gewöhnlichen Aufenthaltsort ausgegangen. Personen, die keinen Wohnsitz in Österreich haben, brauchen daher einen zumindest sechsmonatigen Arbeitsvertrag oder zumindest eine sechsmonatige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, um ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich begründen zu können. Die unbeschränkte Steuerpflicht tritt in diesen Fällen rückwirkend ein, das heißt alle mit Beginn des Aufenthalts erzielten Einkünfte unterliegen in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht.
Info: Besuche das Kapitel Visa & Aufenthalt, um zu erfahren, unter welchen Voraussetzungen du eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung benötigst.
Du bist beschränkt steuerpflichtig, wenn du in Österreich unselbstständig arbeitest oder andere nichtselbstständige Einkünfte wie eine Pension beziehst, aber keinenWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hast.
Wenn du beschränkt steuerpflichtig bist, kann Österreich unter bestimmten Voraussetzungen deine in Österreich bezogenen, unselbstständigen Einkünfte besteuern. Siehe dazu das Kapitel zur Steuerpflicht in mehreren Ländern.
Info: Wenn du als Künstler:in unselbstständig und länderübergreifend arbeitest, werden deine Einkünfte nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen in jenem Staat besteuert, in dem du die Tätigkeit ausgeübt hast. Dies gilt auch, wenn deine Gage dir nicht direkt ausbezahlt wird, sondern etwa an eine Künstleragentur überwiesen wird.
Siehe für die konkrete Berechnung und Höhe der zu zahlenden Steuern für unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen das Unterkapitel zur Besteuerung des Einkommens von unselbstständig Erwerbstätigen.