Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen sind häufig international tätig: Sie beteiligen sich an Ausstellungen, haben internationale Auftraggeber:innen, arbeiten an Messen, Konzerten, Festivals oder ziehen dauerhaft in ein anderes Land. Doch welche Voraussetzungen müssen Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen erfüllen, um grenzüberschreitend arbeiten zu können? Dabei haben sie immer zu beachten ob sie 

  • eine Erlaubnis brauchen, um sich in einem anderen Land aufzuhalten;
  • eine Erlaubnis brauchen, um in einem anderen Land zu arbeiten zu dürfen. 

Ob und welche Erlaubnis man benötigt, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Staatsangehörigkeit
  • Zielland
  • Aufenthaltsdauer
  • Art der Beschäftigung

Für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz haben, gelten vereinheitlichte Regeln für das länderübergreifende Leben und Arbeiten in Europa.

In dem folgenden Kapitel erfahren Künstler:innen und Kulturbeiter:innen, was sie beachten müssen, um international arbeiten zu können. In einigen Bereichen gelten für Künstler:innen Sonderregelungen, um ihnen das internationale Arbeiten zu erleichtern.