Visa & Aufenthalt
Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen sind häufig international tätig: Sie beteiligen sich an Ausstellungen, haben internationale Auftraggeber:innen, arbeiten an Messen, Konzerten, Festivals oder ziehen dauerhaft in ein anderes Land. Doch welche Voraussetzungen müssen Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen erfüllen, um grenzüberschreitend arbeiten zu können? Dabei haben sie immer zu beachten ob sie
- eine Erlaubnis brauchen, um sich in einem anderen Land aufzuhalten;
- eine Erlaubnis brauchen, um in einem anderen Land zu arbeiten zu dürfen.
Ob und welche Erlaubnis man benötigt, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Staatsangehörigkeit
- Zielland
- Aufenthaltsdauer
- Art der Beschäftigung
Für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz haben, gelten vereinheitlichte Regeln für das länderübergreifende Leben und Arbeiten in Europa.
In dem folgenden Kapitel erfahren Künstler:innen und Kulturbeiter:innen, was sie beachten müssen, um international arbeiten zu können. In einigen Bereichen gelten für Künstler:innen Sonderregelungen, um ihnen das internationale Arbeiten zu erleichtern.
Checkliste
Unterwegs in der EU als EU-Bürger:in
- Prüfe, ob du deinen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in deinem EU-Aufenthaltsland melden musst. Für Österreich brauchst du ab einem dreimonatigen Aufenthalt eine Anmeldebescheinigung.
Als Drittstaatsangehörige:r in die EU/EWR/Schweiz
- Prüfe, ob du für deine Einreise ein Visum benötigst. Kontrolliere dazu die Bestimmungen deines Ziellandes.
- Wie lange möchtest du bleiben? Prüfe, ob ein Visum ausreicht (bis zu 6-monatiger Aufenthalt) oder du einen Aufenthaltstitel benötigst.
- Welche Tätigkeit möchtest du ausüben? Kontrolliere, welche unterschiedlichen Aufenthaltstitel dein EU-Land anbietet und ob du Sprachkenntnisse nachweisen musst.
Als Drittstaatsangehörige:r nach Österreich
- Prüfe, ob du für deine Einreise ein Visum benötigst, oder du Visumfrei einreisen kannst.
- Wie lange möchtest du bleiben? Prüfe, ob du ein Visum ausreicht (bis zu 6-monatiger Aufenthalt) oder du einen Aufenthaltstitel benötigst
- Welche Tätigkeit möchtest du ausüben? Selbstständig oder unselbstständig? Als Künstler:in oder Kulturarbeiter:in? Prüfe, welcher Aufenthaltstitel für dich in Frage kommt.
- Du möchtest dauerhaft in Österreich bleiben? Vergiss nicht, dass du einen Sprachnachweis in Deutsch erbringen musst.
Wichtige Links
Im folgenden Abschnitt findest du Links für weiterführende Informationen zu Visa & Aufenthalt.
Websites staatlicher Stellen:
- Besuche die Webseite der Arbeiterkammer, der Gesetzesvertretung aller unselbstständig Beschäftigten in Österreich. Unter diesem Link informiert die Arbeiterkammer über die Voraussetzungen, um als Ausländer:in unselbstständig in Österreich arbeiten zu können.
- Unter diesem Link der Migrationsplattform der österreichischen Bundesregierung findest du detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Aufenthaltstiteln in Österreich.
- Der Arbeitsmarktservice (AMS) informiert dich unter diesem Link über Beschäftigungsbewilligung und das Anstellen ausländischer Arbeitnehmer:innen.
- Unter diesem Link des Außenministeriums und diesem Link des Innenministeriums findest du Informationen zur rechtmäßigen Einreise nach Österreich und den unterschiedlichen Visa.
- Auf dieser Webseite des Innenministeriums findest du Informationen zur längerfristigen Niederlassung und dem Aufenthalt in Österreich.
- Die Webseite der österreichischen, staatlichen Verwaltung gibt einen Überblick über alle Dinge, du bei deinem Aufenthalt in Österreich beachten musst (zB Mitnahme von Familienangehörigen, Steuern, Haustiere…).
- Die Interessenvertretung der Unternehmer:innen, die Wirtschaftskammer, informiert unter diesem Link über die Anstellung von ausländischen Arbeitnehmer:innen.
- Unter diesem Link kannst du deinen Wohnort eingeben und erfährst, welche Niederlassungsbehörde für dich zuständig ist.
Aber: rechtlich verbindlich sind nur die Informationen (Texte von Gesetzen und Verordungen sowie einschlägiger Rechtsprechung) auf ris.bka.gv.at
Websites privater Akteur:innen:
- Die Interessengemeinschaft Bildende Kunst informiert dich auf ihrer Website über Aufenthalt & Einreise für Künstler:innen und stellt FAQs zur Verfügung.
Wichtige Formulare
- Unter diesem Link findest du das Formular für EU/EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen, um ihren länger als 3-monatigen Aufenthalt in Österreich zu bescheinigen.
- Unter diesem Link findest du alle Antragsformulare für sämtliche österreichische Aufenthaltstitel.