Österreich ist Teil der EU und des EWR. Aus diesem Grund kannst du als EU/EWR-Bürger:in oder Schweizer:in in Österreich zu denselben Bedingungen arbeiten wie Österreicher:innen. Warum das so ist, kannst du im Kapitel zu im Unterkapitel zu Aufenthalt in einem anderen EU/EWR-Land und der Schweiz nachlesen. 

Beispiel: Du bist eine italienische Künstlerin und suchst in Österreich eine Arbeit. Du darfst gegenüber anderen, österreichischen Künstler:innen nicht benachteiligt werden; deine Nationalität darf bei dem Bewerbungsgespräch kein Auswahlkriterium sein. Bekommst du den Job, musst du zu denselben Bedingungen wie andere österreichische Arbeitnehmer:innen in derselben Sparte angestellt werden. 

Obwohl du freien Marktzugang hast, musst du bestimmte Regelungen beachten, um dich rechtmäßig in Österreich aufhalten zu dürfen

Wie lange ist dein Aufenthalt?

…ich möchte bis zu 3 Monate bleiben

Wenn du bis zu drei Monaten in Österreich bleiben möchtest, brauchst du nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

 

 

 

 

…ich möchte mehr als 3 Monate bleiben

Wenn du mehr als drei Monate in Österreich bleiben möchtest, brauchst du zusätzlich zu deinem Reisepass oder Personalausweis eine Anmeldebescheinigung. Diese wird dir ausgestellt, wenn du eine der folgenden Varianten a) b) oder c) erfüllst:

a) Du arbeitest in Österreich unselbstständig (mindestens 5,5h pro Woche - sagt die Rechtsprechung) oder selbstständig;

b) Du kannst nachweisen, dass du ausreichend finanzielle Mittel hast, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren und bist umfassend krankenversichert;

c) Du bist Schüler:in oder Studierende:r an einer anerkannten Bildungseinrichtung und bist umfassend krankenversichert. Zusätzlich ist glaubhaft zu machen, dass du oder eine andere Person ausreichend finanzielle Mittel hat, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren (zB Unterhaltsbestätigungen deiner Eltern). 

Den Antrag auf die Anmeldebescheinigung musst du binnen 4 Monaten ab deiner Einreise persönlich bei der Niederlassungsbehörde beantragen:

  • Wohnst du in Wien, ist die zuständige Behörde die Magistratsabteilung 35 (MA35);
  • Wohnst du in einem anderen Bundesland als Wien ist die zuständige Behörde die jeweilige Bezirkshauptmannschaft deines Wohnort-Bezirks. In größeren Städten ist das Stadtmagistrat zuständig. Unter diesem Link kannst du deinen Wohnort eingeben und erfährst, welche Niederlassungsbehörde für dich zuständig ist. 

BEISPIEL: Du wohnst in Niederösterreich (Bundesland). Niederösterreich ist in unterschiedliche Bezirke geteilt, in jedem Bezirk hast du Gemeinden und Städte). Jeder Bezirk hat eine Bezirkshauptmannschaft. Maria Enzersdorf ist in dem Bezirk Mödling. Wohnst du in Maria Enzersdorf ist deine zuständige Behörde die Bezirkshauptmannschaft Mödling.

Folgende Dokumente brauchst du für die Beantragung der Anmeldebescheinigung:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis über 
    • deine selbstständige Tätigkeit (zB Gewerbeschein, Steuernummer) oder unselbstständige Tätigkeit (Bestätigung des Arbeitgebers) oder
    • über ausreichend finanzielle Mittel (zB Bankguthaben, Pensionsbezug) und einen ausreichenden Krankenversicherungsbestätigung oder
    • über die Zulassung an einer Bildungseinrichtung, Krankenversicherungsbestätigung, Erklärungen oder sonstige Nachweise über finanzielle Mittel.

…ich möchte dauerhaft bleiben

Erst nach einem rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich von fünf Jahren kannst du einen Antrag auf Bescheinigung deines Daueraufenthalts stellen. 

Erst mit diesem Antrag bist du österreichischen Staatsbürger:innen auch sozialrechtlich gleichgestellt. Das bedeutet, dass du auch Anspruch auf Sozialleistungen (zB die bedarfsorientierte Mindestsicherung) und bestimmte Ausbildungsförderungen hast.