Mit einer Niederlassungsbewilligung können Drittstaatsangehörige in Österreich leben und arbeiten. Anders als bei den Rot-Weiß-Rot-Karten kommt hier das Punktesystem nicht zur Anwendung.

Niederlassungsbewilligung werden bei erstmaliger Ausstellung in der Regel für die Dauer deiner vertraglichen Tätigkeit in Österreich, aber maximal für ein Jahr ausgestellt. Du kannst die Niederlassungsbewilligung jedoch verlängern lassen. Wenn du bereits 2 Jahre rechtmäßig in Österreich niedergelassen warst und du deine Niederlassungsbewilligung zum dritten Mal verlängerst, ist sie dieses Mal für weitere 3 Jahre gültig.  

Das folgende Kapitel gibt dir eine Übersicht über die für Kulturarbeiter:innen und Künstler:innen relevanten Niederlassungsbewilligungen.