…und habe die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz
In der Europäischen Union gilt Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie Arbeitnehmerfreizügigkeit. EU-Bürger:innen haben somit freien Marktzugang zu anderen EU-Ländern. Das bedeutet, dass sie genauso wie Einheimische am wirtschaftlichen Leben teilnehmen dürfen und ihnen gegenüber nicht schlechter gestellt sind. Sie haben daher hinsichtlich Arbeitsmarktzugang und Arbeitsbedingungen die gleichen Rechte.
Da die Europäische Union mit Island, Norwegen und Liechtenstein den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gegründet hat, sind Personen aus diesen Ländern EU-Bürger:innen gleichgestellt und haben ebenso freien Marktzugang. Dasselbe gilt für Personen aus der Schweiz.
EU/EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen dürfen daher zu denselben Bedingungen wie Einheimische
- Unternehmen gründen;
- Dienstleistungen anbieten;
- Unselbstständig arbeiten;
- Studieren, Schulen besuchen;
- Sich für einen bestimmten Zeitraum aufhalten, um einen Job zu suchen;
- Nach Beendigung einer selbstständigen oder unselbstständigen Arbeit für einen bestimmten Zeitraum im Land bleiben;
- Unternehmer:innen können ihre Arbeitnehmer:innen für einen bestimmten Zeitraum entsenden, sofern sie die arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen des Gastlandes einhalten.
- Selbstständige können sich für einen bestimmten Zeitraum selbst entsenden.
Je nachdem wie lange man sich in einem anderen EU/EWR-Land oder der Schweiz aufhalten und arbeiten möchte, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wie lange ist dein Aufenthalt?
…ich möchte bis zu 3 Monate bleiben
Möchtest du dich bis zu drei Monate in einem anderen EU/EWR-Land oder der Schweiz aufhalten, benötigst du nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Der Zugang zu jeder Erwerbstärigkeit ist frei
…ich möchte mehr als 3 Monate bleiben
Möchtest du dich mehr als 3 Monate in einem anderen EU/EWR-Land oder der Schweiz aufhalten, brauchst du weiterhin nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Es steht jedem EU/EWR-Mitgliedstaat und der Schweiz jedoch frei, eine Anmeldung zu verlangen. Ob und wie du deinen Aufenthalt in deinem Aufnahmestaat anmelden musst, hängt von den Regelungen des jeweiligen Landes ab.
Wie die Regelung in Österreich ist, erfährst du in dem Kapitel Aufenthalt in Österreich für EU/EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen.
…ich möchte dauerhaft bleiben
Hast du dich bereits fünf Jahre in einem EU/EWR-Land oder der Schweiz aufgehalten, kannst Du dort nach Erfüllung der unionsrechtlichen Kriterien einen Daueraufenthaltsstatus beantragen.
Erst dann bist du Staatsbürger:innen gegenüber in Bezug auf Sozialleistungen und bestimmten Ausbildungsförderungen komplett gleichgestellt.