Innerhalb der Europäischen Union wurden viele Regeln erlassen, um grenzüberschreitendes Arbeiten und Leben zu vereinfachen. Die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen der einzelnen EU/EWR-Mitgliedsländer und der Schweiz wurden jedoch nicht vereinheitlicht. Das bedeutet, dass jedes Land eigene Regelungen zu Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung hat. Die nationalen Systeme der einzelnen Länder sind teilweise grundlegend voneinander verschieden, sowohl in ihrer Gestaltung als auch im Umfang ihres Leistungsangebots.

Die unterschiedlichen Versicherungssysteme wurden jedoch durch eine Verordnung der Europäischen Union (VO 883/2004) miteinander koordiniert und arbeiten daher – obwohl sie anders sind – zusammen.