Elternschaft
In Österreich versicherte Eltern werden unabhängig von ihrer Nationalität durch unterschiedliche Versicherungsleistungen finanziell unterstützt. Dazu gehören folgende Leistungen:
- Die finanzielle Unterstützung von Müttern, die vor und nach der Geburt nicht arbeiten gehen (Wochengeld);
- Die finanzielle Unterstützung von Eltern, die ihre Kinder betreuen (Kinderbetreuungsgeld);
- Die finanzielle Unterstützung von Eltern für ihre Kinder, unabhängig davon, ob sie sie betreuen (Familienbeihilfe).
In den folgenden Abschnitten erfährst du, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um diese Leistungen beziehen zu können.
Finanzielle Unterstützung von Müttern vor und nach der Geburt
Das Ausmaß der finanziellen Unterstützung von Müttern unterscheidet sich je nachdem ob sie
- unselbstständig erwerbstätig sind;
- unselbstständig geringfügig erwerbstätig sind;
- Arbeitslosengeld beziehen;
- selbstständig erwerbstätig sind
Kinderbetreuungsgeld für betreuende Eltern
Nach der Geburt eines Kindes werden Eltern in Österreich finanziell unterstützt, damit sie – wenn sie möchten – ihre Berufstätigkeit reduzieren oder auszusetzen, um sich um das Neugeborene zu kümmern (Kinderbetreuungsgeld).
Wenn sich nur ein Elternteil um das Kind kümmert, besteht der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für 365 Tage nach der Geburt. Wenn sich Eltern die Betreuung ihres Kindes aufteilen, werden sie bis zu 426 Tage nach der Geburt finanziell unterstützt.
Für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeld ist ein Antrag bei der Sozialversicherung notwendig. Das Kinderbetreuungsgeld wird nach zwei unterschiedlichen Systemen berechnet und ausbezahlt. Man muss sich selbst aussuchen, nach welchem System die Leistung berechnet werden soll:
- Kinderbetreuungsgeld-Konto
- Das Kinderbetreuungsgeld-Konto ist eine Pauschalleistung. Diese soll die Betreuungsleistung der Eltern anerkennen und abgelten.
- Das Kinderbetreuungsgeld-Konto wird Eltern unabhängig davon gewährt, ob sie vor Geburt ihres Kindes erwerbstätig oder pflichtversichert waren, oder nicht.
- Eltern, die die Pauschalleistung beziehen, dürfen jährlich bis zu 18.000 Euro oder bis zu 60 Prozent ihrer Letzteinkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, dazuverdienen.
- Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
- Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld richtet sich primär an Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen.
- Das Kinderbetreuungsgeld funktioniert hier als Einkommensersatz. Die Möglichkeit eines Zuverdienstes ist daher nur in geringem Ausmaß möglich (im Jahr 2025: bis zu 8.100 Euro jährlich).
Achtung: Man muss sich bei der ersten Antragstellung für ein System entscheiden. Diese Auswahl bindet automatisch dich und den anderen Elternteil eures Kindes. Eltern müssen sich daher gemeinsam für eines der beiden Systeme entscheiden. Eine Änderung des Systems ist ausnahmslos nur binnen 14 Tagen ab erstmaliger Antragstellung möglich.
Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe)
Die Familienbeihilfe wird Eltern in Österreich als monatliche Zuwendung gewährt, unabhängig davon, ob und in welcher Form sie berufstätig sind.
Eltern erhalten für jedes Kind bis zu dessen 24. Lebensjahr Familienbeihilfe. In Ausnahmefällen wird die Familienbeihilfe bis zum 25. Lebensjahr gewährt. Für ein Kind mit Behinderungen erhalten Eltern eine höhere Familienbeihilfe für einen längeren Zeitraum.
Die Familienbeihilfe beträgt seit 2025 pro Kind und Monat:
Alter des Kindes |
Betrag pro Monat |
ab Geburt | 138,40 Euro |
ab 3 Jahren | 148,00 Euro |
ab 10 Jahren | 171,80 Euro |
ab 19 Jahren | 200,40 Euro |