Krankheit und Unfall
Wenn du in Österreich krankenversichert bist, hast du österreichweit weitgehend kostenfreien Zugang zu folgenden Leistungen:
- Arztbesuche
Dazu gehören praktische Ärzt:innen, Fachärzt:innen oder Zahnärzt:innen, die einen Kassenvertrag haben („Vertragsärztinnen – und ärzte“). Ein Verzeichnis dieser Ärzt:innen findest du auf der Webseite deiner Krankenversicherung. - Krankenhausaufenthalte
Patient:innen müssen nur einen geringen Kostenbeitrag pro Pflegetag im Krankenhaus bezahlen. Dieser liegt im Schnitt bei etwa 14 Euro pro Tag. - Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen
- Kuren
- Finanzielle Unterstützung bei Medikamenten
Wenn dir Medikamente verschrieben wurden und du diese in der Apotheke kaufst, zahlst du pro Medikament nur eine Rezeptgebühr. Diese beträgt im Jahr 2025 7,55 Euro pro Medikament. Ist dein Einkommen besonders niedrig, kannst du beatragen, von dieser Gebühr befreit zu werden. Siehe dazu den Abschnitt Rezeptgebührbefreiung. - Krankengeld für Unselbstständige und
Unterstützungsleistung für Selbstständige
Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt dich die Sozialversicherung finanziell, wenn du wegen deiner Erkrankung besonders lange Zeit nicht arbeiten gehen kannst.
Welche Versicherungsleistungen du in welchem Ausmaß in Anspruch nehmen kannst, hängt von deiner Sozialversicherung ab; hier kann es im Detail zu unterschieden kommen. Bei manchen Versicherungen musst du von jedem Arztbesuch einen Prozentsatz der Kosten selbst tragen. Bei der Sozialversicherung für Selbstständige (SVS) beträgt dieser Selbstbehalt 20%, bei der Beamten Versicherungsanstalt (BVAEB) 10%. Außerdem sind nicht alle Ärztinnen und Ärzte für alle Sozialversicherungsträger zugelassen und auch beim Zahnersatz bieten die unterschiedlichen Versicherungen mehr oder weniger Leistungen an.
Info: Wenn du zu einem Arzt, einer Ärztin gehst, der/die keinen Vertrag mit deiner Krankenversicherung hat, musst du deinen Besuch zunächst selbst zahlen („Wahlarzt”). Diese Rechnung kannst du bei deiner Versicherung einreichen und bekommst einen Teil der Kosten rückerstattet.
Es gibt Leistungen, die von keiner regulären Versicherung übernommen werden (zB kosmetische Eingriffe). Diese musst du selbst bezahlen oder dafür eine private Zusatzversicherung abschließen.
Hier eine Übersicht der Personengruppen, die in Österreich krankenversichert sind:
- Unselbständig Erwerbstätige mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze
- Selbstständige mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze
- Empfänger:innen von Arbeitslosenunterstützungen
- Pensionsbezieher:innen
- Mitversicherte Angehörige
- Personen, die unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze verdienen, sich aber freiwillig selbstversichert haben
Versicherten Personen wird eine Krankenversicherungskarte (e-card) ausgestellt. Für diese müssen sie jährlich einen Beitrag zahlen. Im Jahr 2025 beträgt dieser 14,65 Euro.
Achtung: Eine freiwillige Selbstversicherung ist für alle Personen möglich und ist bei geringfügiger Beschäftigung unbedingt zu empfehlen!
Finanzielle Unterstützung bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit
Je nachdem ob du selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig bist, wirst du auf andere Art finanziell unterstützt, wenn du wegen einer Erkrankung nicht arbeiten gehen kannst:
- Unselbstständig Erwerbstätige erhalten von ihrem/ihren Arbeitgeber:in für eine bestimmte Zeit ihr Gehalt ausbezahlt, obwohl sie wegen einer Erkrankung nicht arbeiten können (Entgeltfortzahlung). Wenn dieser Anspruch schon aufgebraucht ist, bekommen sie von der Sozialversicherung Krankengeld.
- Selbstständige bekommen keine Entgeltfortzahlung und kein Krankengeld. Sie können bei der SVS eine Unterstützungsleistung beantragen.
In den folgenden Abschnitten erhältst du Informationen zu der finanziellen Unterstützung von arbeitsunfähigen Erwerbstätigen.
Finanzielle Unterstützung bei einem Betriebsunfall
Wenn du im Rahmen deiner Berufstätigkeit – selbstständig oder unselbstständig – einen Unfall hattest oder wegen der Art deiner Arbeit eine Berufskrankheit entwickelt hast, deckt deine Unfallversicherung die mit der Berufskrankheit/dem Berufsunfall verbundene Kosten ab.
Dazu gehören die Kosten deiner unmittelbaren Krankenbehandlung und die darüberhinausgehenden Kosten wie zB Rehabilitationsmaßnahmen. Der genaue Leistungsumfang hängt von deiner konkreten Versicherung ab. Folgende Leistungen sind oft umfasst:
- Krankentransport
- Entschädigung für bleibende körperliche Beeinträchtigung
- Soziale Hilfen wie Übergangsgelder in der Erstphase nach einem Unfall
- Zahlung des Betreuungsbedarfs, wenn du auf die Pflege anderer Personen angewiesen bist
- Umschulungen bei branchenbedingter Berufsunfähigkeit
- Versehrtenrenten.
Achtung: Bei Freizeitunfällen bekommt man ausschließlich Leistungen aus der Krankenversicherung. Die oben beschriebenen Leistungen erhält man von der Unfallversicherung, die nur arbeitsbedingte Unfälle und Berufsunfähigkeit versichert. Es ist daher wichtig, zwischen Berufs- und Freizeitunfällen zu unterscheiden.
Bei chronischen Folgen aus einer Berufskrankheit hat man teilweise Anspruch aus beiden Versicherungen, der Unfallversicherung und der Krankenversicherung.
Info: Diese Ausführungen gelten für die gesetzliche Unfallversicherung. Zusätzlich kannst du private Unfallversicherungen abschließen.
Eine Besonderheit ergibt sich bei den Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls. Wenn sich herausstellt, dass du deinen Unfall grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht hast, könnte die Unfallversicherung – je nach Umständen und Vertragsbedingungen – die an dich geleisteten Zahlungen zurückverlangen („Regress“).
Beispiel: Du arbeitest als Lehrkraft in der Werkstatt der Akademie für bildenden Künste. Dort wird mit gefährlichen Stoffen und Werkzeugen gearbeitet. Obwohl du die Sicherheitsvorschriften kennst, ignorierst du sie beim Betrieb einer Säge und verletzt dich schwer. Deine Unfallversicherung deckt zunächst die Kosten deiner Heilbehandlung, könnte jedoch die geleisteten Zahlungen von dir zurückverlangen, weil du deinen Unfall grob fahrlässig selbst verschuldet hast.
Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen sind in der Regel bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), dem größten Versicherungsträger Österreichs, unfallversichert.