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Glossar

Selbstbehalt

Bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft SVA und in der Versicherung für Beamte BVA gibt es bei ärztlichen Leistungen einen sog. Selbstbehalt von 20 %. Also 20% der ärztl. Leistungen müssen selbst getragen werden.

Selbstbehalt

Bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft SVA und in der Versicherung für Beamte BVA gibt es bei ärztlichen Leistungen einen sog. Selbstbehalt von 20 %. Das heißt, 20 % der erbrachten ärztlichen Leistungen müssen von den Versicherten selbst getragen werden. Der Selbstbehalt entfällt für mitversicherte Kinder und bei Krankenhausaufenthalten.

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