… und habe die österreichische Staatsangehörigkeit

Reisen österreichische Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen in ein Land, das kein Mitgliedsstaat der EU/EWR und auch nicht die Schweiz ist, benötigen sie zumeist ein Visum oder einen Aufenthaltstitel, sowie eine Beschäftigungsbewilligung um dort arbeiten zu dürfen.

Die einzelnen Voraussetzungen und Verfahren unterscheiden sich stark von Land zu Land, daher ist eine ausführliche Abklärung bei der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) des jeweiligen Landes unumgänglich.

Österreich unterhält direkte diplomatische Verbindungen zu zahlreichen Ländern, die mit Botschaften und Konsulaten vertreten sind. Es ist ratsam, sich an diese frühzeitig zu wenden, da entsprechende aufenthaltsrechtliche Verfahren oft einige Wochen oder Monate in Anspruch nehmen können. Oft sind auf deren Websites sämtliche Informationen, Preise und Modalitäten (inkl. Arbeitsbewilligung) zu finden.

Bevor du dich an die Botschaft oder das Konsulat deines Ziellandes wendest, kannst du dich auf der Webseite des österreichischen Auswärtigen Amts informieren. Unter den allgemeinen Reise- und Sicherheitshinweisen erfährst du mehr über die Visabestimmungen deines Ziellandes.

Beispiel: Du bist Musiker:in aus Wien und planst eine Tournee in den USA. In einem Zeitraum von zwei Monaten wirst du an verschiedenen Orten auftreten. Du benötigt ein US-amerikanisches P-Visum. Die Details hierzu findet sie auf der Website der US-Amerikanischen Behörde für Visaangelegenheiten.

… und habe die Staatsangehörigkeit eines anderen EU/EWR-Landes oder der Schweiz

Welche Voraussetzungen du als EU/EWR-Bürger:in oder Schweizer:in erfüllen musst, um in einem Land außerhalb der EU/EWR und der Schweiz arbeiten zu können, musst du in den nationalen Gesetzen deines Ziellandes überprüfen. 

Typischerweise informiert dich das Außenministerium deines Heimatlandes, für welche Länder du ein Visum benötigst.