Österreich ist Teil der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 

Das bedeutet, dass in Österreich für Personen aus der EU oder aus dem EWR Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt. EU/EWR-Bürger:innen steht es frei, in Österreich zu leben und zu arbeiten, ganz gleich, ob sie selbstständig arbeiten oder angestellt sind. 

Info: Der Europäische Wirtschaftsraum ist eine Gemeinschaft zwischen der Europäischen Union und drei weiteren Ländern Europas: Liechtenstein, Norwegen und Island. Bürger:innen des EWR sind EU-Bürger:innen weitgehend gleichgestellt und genießen dieselben arbeitsrechtlichen Vorzüge. Durch internationale Verträge sind ihnen Schweizer:innen weitgehend gleichgestellt. 

Hast du die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz, brauchst du daher keine Beschäftigungsbewilligung, um in Österreich arbeiten zu dürfen. Die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) gelten daher für dich nicht.

Wie lange ist dein Aufenthalt?

Wenn du dich bis zu drei Monate in Österreich aufhalten möchtest, brauchst du unabhängig einer etwaigen Beschäftigung nur einen Reisepass oder gültigen Personalausweis. 

Wenn du dich mehr als drei Monate in Österreich aufhalten möchtest, brauchst du eine Anmeldebescheinigung. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst, erfährst du im Kapitel Visa & Aufenthalt

Achtung: Beachte, dass sich selbstständige Erwerbstätige unabhängig der Dauer ihres Aufenthalts immer beim Finanzamt registrieren lassen müssen. Siehe dazu weiter unten.