In der Europäischen Union gilt Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie Arbeitnehmer:innenfreizügigkeit. Durch Verträge gelten diese Freiheiten auch für den EWR-Raum und die Schweiz. Alle EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen dürfen daher in anderen EU/EWR-Ländern und der Schweiz leben und arbeiten, ganz gleich, ob sie selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind. Sie haben somit freien Markt- und Arbeitszugang und es steht ihnen frei 

  • Arbeit zu suchen;
  • sich zu diesem Zweck im betreffenden Land niederzulassen;
  • nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses dort zu bleiben;
  • grenzüberschreitend Dienstleistungen anzubieten;
  • Unternehmen zu gründen;
  • als Unternehmer:in Arbeitskräfte zu entsenden.

EU/EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen müssen in ihrem Gastland hinsichtlich der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wie Einheimische behandelt werden. Völlig gleichgestellt, auch in Bezug auf Sozialleistungen und Steuervorteile, sind sie aber erst nach einem fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich.

Beispiel: Du bist selbstständige:r Tänzer:in aus Österreich und möchtest auf Honorarbasis für zwei Monate an eine Oper in Lissabon. Hierfür musst du weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch eine Arbeitserlaubnis beantragen. Du kannst in Lissabon arbeiten, als hättest du die portugiesische Staatsbürger:innenschaft. 

Beispiel: Du bist ein:e österreichische:r Galerist:in und möchtest dich in Brüssel niederlassen und dort eine Galerie eröffnen. Hierfür musst du lediglich gemäß dem belgischen Recht deinen Betrieb anmelden und die entsprechenden lokalen Formalbestimmungen beachten. Eine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung brauchst du als EU-Bürger:in nicht. 

Wie lange ist dein Aufenthalt?

Möchtest du als EU/EWR-Bürger oder Schweizer:in bis zu drei Monate in einem anderen EU/EWR-Land oder der Schweiz bleiben und arbeiten, benötigst du nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Möchtest du mehr als drei Monate bleiben, steht es EU/EWR-Ländern frei, eine Anmeldung von dir zu verlangen. Diese ist oft an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Typischerweise musst du (am Beispiel Österreich) eine der folgenden Voraussetzungen für deine Anmeldebescheinigung erfüllen:

  • Du arbeitest selbstständig oder unselbstständig;
  • Du weist eine Krankenversicherung auf und kannst nachweisen, dass dir ausreichend finanzielle Mittel (für dich und deine Angehörigen) zur Verfügung stehen, um keine staatlichen Sozialhilfen in Anspruch nehmen zu müssen;
  • Du bist auf Arbeitssuche;
  • Du absolvierst eine Ausbildung oder Praktika, bist krankenversichert und kannst ausreichende finanzielle Mittel vorweisen (siehe Punkt 2.)

Welche genauen Voraussetzungen du erfüllen musst, hängt von dem jeweiligen Land ab. Informiere dich dazu auf den Websites der jeweiligen Innen- oder Außenministerien deines Ziellandes.