Um als Künstler:in oder Kulturarbeiter:in in Österreich arbeiten zu können, ist es wichtig zu wissen, in welcher Beschäftigungsform du arbeiten möchtest. Denn davon leiten sich viele unterschiedliche Rechte (zB Höhe des Gehalts, Sozialleistungen, maximale Arbeitszeit) und Pflichten (zB zu zahlende Steuern, Meldepflichten…) ab. 

In Österreich kann man 

  • unselbstständig,
  • selbstständig oder
  • als freie:r Dienstnehmer:in 

arbeiten.

Info: Gleichzeitige Ausübung mehrerer Beschäftigungsformen: Nicht alle Aufenthaltsberechtigungen gewähren einen unbeschränkten freien Arbeitsmarktzugang. Eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis gilt nur für unselbstständige Beschäftigung für jene:n Arbeitgeber:in für den/die sie erteilt worden ist. Als unselbstständig tätige/r Künstler:in mit AufenthaltstitelNiederlassungsbewilligung – Künstler“ bist du zusätzlich zur unselbstständigen Tätigkeit zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt, wenn diese Beschäftigung untergeordnet ist und die sonstigen gesetzlichen Erfordernisse dafür vorliegen. Wichtig ist, dass die Beschäftigungsform, für die du deinen Aufenthaltstitel beantragt hast, deine Hauptbeschäftigung bleibt. 

Informiere dich daher vor Aufnahme einer weiteren Tätigkeit über deren Vereinbarkeit mit deinem Aufenthaltstitel bzw deiner Beschäftigungsbewilligung.

Beispiel:  Du hältst dich im Rahmen einer Niederlassungsbewilligung für deine unselbstständige Tätigkeit als Künstler:in in Österreich auf. Du bist hauptberuflich als Künstler:in angestellt (dh Du arbeitest unselbstständig und hast einen Dienstvertrag) und gleichzeitig wirst du hin und wieder als selbstständige Künstler:in engagiert (dh Du arbeitest selbstständig und hast einen Werkvertrag). Solang deine hauptberufliche Tätigkeit unselbstständig ist, darfst du in geringem Ausmaß gleichzeitig selbstständig tätig sein. Beachte, dass deine zweifache Berufstätigkeit Auswirkungen auf deine Sozialversicherung (besuche den Abschnitt Mehrfachversicherungen im Kapitel Sozialversicherungsrecht) und die von dir zu zahlenden Steuern hat.

Ob deine Tätigkeit als selbstständig oder unselbstständig gilt, hängt von deinen konkreten Arbeitsbedingungen und nicht davon ab, was du mit deiner/deinem Vertragspartner:in vereinbart hast. In der Praxis können äußeres Erscheinungsbild und wahre Tätigkeit auseinander fallen: Viele Personen, die ihren Arbeitsbedingungen nach zu urteilen unselbstständig tätig sind, arbeiten auf Werkvertragsbasis. Laut ihrem Vertrag sind sie also selbstständig, obwohl ihr Arbeitsalltag jenem eines/einer unselbstständig tätigen/r Arbeitnehmer:in oder Angestellten/r entspricht. 

Warum passiert das? 

Weil es für Unternehmer:innen kostengünstiger sein kann, mit dir einen Vertrag als Selbstständige:r abzuschließen, anstatt dich als Arbeitnehmer:in anzustellen. 

  • Als unselbstständige:r Arbeitnehmer:in hast du nämlich Anspruch auf Leistungen wie bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Überstundenzuschläge und vieles mehr. Alle diese Leistungen muss dein:e Arbeitgeber:in zahlen. Er/sie trägt zB auch das Risiko dafür, dass du krank wirst da er eine Zeit lang dein Gehalt weiter zahlen musst, obwohl du nicht arbeiten kannst.
  • Als selbstständig Erwerbstätige hast du diese arbeitsrechtlichen Ansprüche nicht. Außerdem müssen sich selbstständig Erwerbtätige selbst bei der Sozialversicherung anmelden und sich selbst um die Abführung ihrer Steuern kümmern. Besuche dazu das Kapitel Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht.
  • Vor allem im künstlerischen Bereich ist es für Arbeitgeber:innen oft wirtschaftlich schwierig möglich, jemanden anzustellen, weil die Lohnnebenkosten (dazu gehören Sozialversicherungsbeiträge und Steuern) oder das Mindestgehalt, das zu zahlen wäre, zu hoch sind. 

Achtung: Es ist auch für deine Steuerpflicht wichtig zu wissen, in welche Kategorie von Erwerbstätigkeit du fällst: Bist du unselbstständig, führt dein:e Arbeitgeber:in automatisch deine Lohnsteuer ab. Du musst nichts weiter tun. Das ist bei Selbstständigen anders: Du musst dich beim Finanzamt anmelden und dein Einkommen selbst versteuern. 

To do: Bevor du ein Arbeitsverhältnis eingehst, kläre daher mit deinem/deiner potentiellen Arbeitgeber:in genau ab, wie dein Arbeitsalltag aussehen würde und unter welchen vertraglichen Bedingungen du beschäftigt werden würdest. Wenn du den Eindruck hast, dass du in persönlicher Abhängigkeit arbeiten würdest (beachte die unternstehenden, entscheidenden Merkmalen persönlicher Abhängigkeit!) aber dein:e Arbeitgeber:in dir nur einen freien Dienstvertrag oder einen Werkvertrag anbieten möchte, lass dich bei der Arbeiterkammer, der Interessenvertretung der Arbeitnehmer:innen, beraten. 

In den folgenden Kapiteln erhältst du Informationen zu den unterschiedlichen Arten der Erwerbstätigkeit in Österreich.