Grundsätzlich brauchen Drittstaatsangehörige, eine

  • Erlaubnis, um sich in einem EU-Land aufhalten zu dürfen (zB ein Visum oder ein Aufenthaltstitel) und eine
  • Erlaubnis, um arbeiten zu dürfen (zB eine Beschäftigungsbewilligung für Unselbstständige) 

Informiere dich in den Gesetzen deines Ziellandes, welche Voraussetzungen du für Einreise und Aufenthalt erfüllen musst.