Arbeitsrecht
Um als Schauspieler:innen, Musiker:innen, bildende Künstler:innen – damit Kunst- und Kulturarbeiter:innen länderübergreifend tätig sein können, müssen sie sich mit den arbeitsrechtlichen Regelungen des Landes, in dem sie arbeiten möchten, vertraut machen. Denn, sobald sie eine Berufstätigkeit ausüben möchten, müssen sie sich mit Fragen zu Verträgen, Steuern, Arbeitserlaubnis, Entlohnung und vielem mehr auseinandersetzen.
Im Zentrum jeder beruflichen Tätigkeit liegt jedoch immer das Beschäftigungsverhältnis: Arbeitet man selbstständig? Ist man angestellt? Wie hoch ist die Entlohnung?
Im folgenden Kapitel erfährst du, welche Möglichkeiten Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen haben, um ihre berufliche Tätigkeit in anderen Ländern auszuüben. Die arbeitsrechtlichen Regelungen und Voraussetzungen hängen dabei von drei zentralen Punkten ab:
- Ob man innerhalb der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums arbeiten möchte oder außerhalb;
- Ob man EU/EWR-Bürger:in ist oder Drittstaatsangehörige:r ist;
- Ob man unselbstständig der selbstständig arbeiten möchte.
Mit der Frage, ob man in einem anderen Land arbeiten darf, ist eng die Frage verbunden, ob und wie lange man sich in einem fremden Land aufhalten darf. Lese zu diesem Zweck die Informationen im Kapitel Visa & Aufenthalt.
Wo willst du hin?
Am Anfang jeder internationalen Karriere als Künstler:in oder Kulturarbeiter:in stellt sich die Frage, wo man hinmöchte. Das ist sehr wichtig – denn je nachdem in welchem Land man arbeitet, kann die arbeitsrechtliche Situation sehr anders sein.
Dabei ist wichtig zu unterscheiden, ob man
- innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz oder
- außerhalb der EU, des EWR in Drittstaaten
arbeitet. Warum das wichtig ist, erfährst du in den folgenden Kapiteln.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Du möchtest als Künstler:in oder Kulturarbeiter:in länderübergreifend arbeiten, aber du bist dir nicht sicher, welche Voraussetzungen du erfüllen musst? Du kannst mit folgenden Stellen Kontakt aufnehmen und dich beraten lassen:
- Als Arbeitnehmer:in und freie Dienstnehmer:in bist du automatisch Mitglied der Arbeiterkammer, deiner gesetzlichen Interessenvertretung. Die Arbeiterkammer hilft dir bei deinen Fragen zur unselbstständigen Arbeit in Österreich weiter.
- Die Interessengemeinschaft Bildende Kunst informiert und unterstützt bildende Künstler:innen in Österreich. Dort kannst du dich zu deiner selbstständigen und unselbstständigen Tätigkeit beraten lassen und auch Mitglied werden. Hier ein Link zu der Webseite.
Wichtige Links
Websites staatlicher Stellen:
- Informiere dich auf der Website des Künstlerversicherungsfonds über ihr Unterstützungsangebot für selbstständige Künstler:innen
- Auf der Website des österreichischen Außenministeriums findest du Informationen zur Einreise und Aufenthalt in Österreich.
- Die Entsendeplattform informiert über die Entsendung von unselbstständigen Arbeitskräften. Informiere dich außerdem unter diesem Link über die Zentrale Koordinationsstelle für Entsendemeldungen.
Websites privater Akteur:innen:
- Die Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit hat 2015 eine Infobroschüre für die Sonderbestimmungen für künstlerische Arbeit im Theaterbereich veröffentlicht.
Wichtige Formulare
- Unter diesem Link müssen ausländische Unternehmer:innen die Entsendung ihrer Beschäftigen nach Österreich melden: Formular ZKO3. Gleichzeitig müssen dem Sozialversicherungsträger im Land des Unternehmenssitzes, melden, dass du weiterhin dort sozialversichert bleibst. Dafür ist das A1-Formular einzureichen.
- Das Innenministerium stellt Formulare für Dokumentationen für EWR-Bürger:innen, Schweizer Bürger:innen und ihre Familienangehörige sowie Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige unter diesem Link zur Verfügung.
Checkliste
Unterwegs in der EU als EU-Bürger:in
- Prüfe, ob du deinen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in deinem EU-Aufenthaltsland anzeigen musst.
Arbeiten in Österreich
- Unselbstständig arbeiten
- Beobachte, wie du deine tatsächliche Arbeit verrichtest: Arbeitest du faktisch als unselbstständige Arbeitnehmer:in, freie:r Dienstnehmer:in oder Selbstständige:r?
- Gibt es für deine Branche einen Kollektivvertrag? Kontrolliere die dort festgelegten Mindeststandards.
- Kommst du aus einem Drittstaat? Du benötigst eine Beschäftigungsbewilligung (Ausnahme: kurzfristige künstlerische Auftritte. Siehe dazu das Kapitel Visa & Aufenthalt)
- Selbstständig arbeiten
- Hast du schon beim Finanzamt deine Steuernummer und einen Zugang zu Finanzonline beantragt?
- Liegt der Fokus deiner Tätigkeit in der künstlerischen Gestaltung oder der handwerklichen Gestaltung? Kontrolliere, ob du für deine handwerkliche Tätigkeit einen Gewerbeschein benötigst.
- Hast du dich bei der Sozialversicherung angemeldet?
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Unter diesem Link findest du relevante Kollektiverträge für Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen.
- Außerdem findest du unter den nachstehenden Links die Kollektiverträge für folgende Berufsgruppen: Kollektivertrag für Musiker, Kollektivertrag für Personal der Bundestheater, Kollektivertrag für den Bereich Film
- Ausländerbeschäftigungsgesetz