Um als Schauspieler:innen, Musiker:innen, bildende Künstler:innen – damit Kunst- und Kulturarbeiter:innen länderübergreifend tätig sein können, müssen sie sich mit den arbeitsrechtlichen Regelungen des Landes, in dem sie arbeiten möchten, vertraut machen. Denn, sobald sie eine Berufstätigkeit ausüben möchten, müssen sie sich mit Fragen zu Verträgen, Steuern, Arbeitserlaubnis, Entlohnung und vielem mehr auseinandersetzen. 

Im Zentrum jeder beruflichen Tätigkeit liegt jedoch immer das Beschäftigungsverhältnis: Arbeitet man selbstständig? Ist man angestellt? Wie hoch ist die Entlohnung? 

Im folgenden Kapitel erfährst du, welche Möglichkeiten Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen haben, um ihre berufliche Tätigkeit in anderen Ländern auszuüben. Die arbeitsrechtlichen Regelungen und Voraussetzungen hängen dabei von drei zentralen Punkten ab:

  • Ob man innerhalb der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums arbeiten möchte oder außerhalb;
  • Ob man EU/EWR-Bürger:in ist oder Drittstaatsangehörige:r ist;
  • Ob man unselbstständig der selbstständig arbeiten möchte.

Mit der Frage, ob man in einem anderen Land arbeiten darf, ist eng die Frage verbunden, ob und wie lange man sich in einem fremden Land aufhalten darf. Lese zu diesem Zweck die Informationen im Kapitel Visa & Aufenthalt

Wo willst du hin?

Am Anfang jeder internationalen Karriere als Künstler:in oder Kulturarbeiter:in stellt sich die Frage, wo man hinmöchte. Das ist sehr wichtig – denn je nachdem in welchem Land man arbeitet, kann die arbeitsrechtliche Situation sehr anders sein. 

Dabei ist wichtig zu unterscheiden, ob man 

  • innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz oder
  • außerhalb der EU, des EWR in Drittstaaten 

arbeitet. Warum das wichtig ist, erfährst du in den folgenden Kapiteln.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Du möchtest als Künstler:in oder Kulturarbeiter:in länderübergreifend arbeiten, aber du bist dir nicht sicher, welche Voraussetzungen du erfüllen musst? Du kannst mit folgenden Stellen Kontakt aufnehmen und dich beraten lassen:

  • Als Arbeitnehmer:in und freie Dienstnehmer:in bist du automatisch Mitglied der Arbeiterkammer, deiner gesetzlichen Interessenvertretung. Die Arbeiterkammer hilft dir bei deinen Fragen zur unselbstständigen Arbeit in Österreich weiter. 
  • Die Interessengemeinschaft Bildende Kunst informiert und unterstützt bildende Künstler:innen in Österreich. Dort kannst du dich zu deiner selbstständigen und unselbstständigen Tätigkeit beraten lassen und auch Mitglied werden. Hier ein Link zu der Webseite.