Betriebsentsendungen zwischen EU/EWR-Staaten
Auch Arbeitgeber:innen die ihren Sitz in einem EU/EWR-Staat haben können ihre Arbeitnehmer:innen in andere EU/EWR-Staaten entsenden, um dort etwa ein Projekt umzusetzen. Ebenso können sich selbstständige innerhalb der EU/des EWR selbst entsenden. Siehe dazu die Ausführungen zu Betriebsentsendungen nach Österreich.
Die Betriebsentsendung zwischen EU/EWR-Staaten hat folgende sozialrechtliche Besonderheit: Nur bei einer Entsendedauer von bis zu 24 Monaten bleibst du in deinem Entsendestaat sozialversichert. Davon gibt es zwei Ausnahmen:
- Alle EU/EWR-Mitgliedstaaten können, wenn sie möchten, günstigere Regelungen schaffen. Das bedeutet sie können, wie Österreich, auch regeln, dass Arbeitnehmer:innen länger bleiben können. Informiere dich dazu in den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen.
- In Österreich kann auf Antrag beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz kann in Ausnahmefällen eine längere Dauer vereinbart werden.