Glossar
Aufenthaltstitel
berechtigt eine Person, die nicht Staatsangehörige eines EWR-Staats oder der Schweiz ist (so genannte Drittstaatsangehörige), sich länger als 6 Monate in Österreich aufzuhalten.
Aufenthaltstitel
berechtigt eine Person, die nicht Staatsangehörige eines EWR-Staats oder der Schweiz ist (so genannte Drittstaatsangehörige), sich länger als 6 Monate in Österreich aufzuhalten. Für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten innerhalb eines Jahres ist ein Visum zu beantragen.