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Glossar

Aufenthaltstitel

berechtigt eine Person, die nicht Staatsangehörige eines EWR-Staats oder der Schweiz ist (so genannte Drittstaatsangehörige), sich länger als 6 Monate in Österreich aufzuhalten.

Aufenthaltstitel

berechtigt eine Person, die nicht Staatsangehörige eines EWR-Staats oder der Schweiz ist (so genannte Drittstaatsangehörige), sich länger als 6 Monate in Österreich aufzuhalten. Für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten innerhalb eines Jahres ist ein Visum zu beantragen.

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