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Glossar

e-card

Grundsätzlich gilt in Ländern der Europäischen Union die Europäische Versicherungskarte (e-card).

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Grundsätzlich gilt in Ländern der Europäischen Union die Europäische Versicherungskarte (e-card). Bei Arztbesuchen oder notwendigen Krankenhausaufenthalten im europäischen Ausland sind in der Regel entsprechende Formulare auszufüllen. In einigen Fällen werden Kosten bei Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten direkt mit dem Heimatland und Träger verrechnet, bei dem die e-card registriert ist, und es entstehen keine Kosten. In vielen europäischen Ländern ist es jedoch notwendig, Gebühren für Arztbesuche und andere ärztliche Leistungen zunächst vor Ort zu bezahlen, um sie im Heimatland ggfs. bei der Krankenkasse einzureichen. Die entstandenen Kosten werden nicht immer zur Gänze übernommen. Auch die Differenz entsprechender Leistungssätze in den verschiedenen Ländern der europäischen Union schränkt die Kostenübernahme eventuell ein.
In allen anderen Fällen eines Auslandsaufenthalts ist dringend der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung zu empfehlen.

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