Glossar
Unfallversicherung
Die staatlichen Unfallversicherungen decken im Allgemeinen mit einem Berufsunfall verbundene, medizinischen Kosten ab und darüber hinaus auch unfallverbundene Kosten (Krankentransport, Folgekosten, usw.).
Unfallversicherung
Die staatlichen Unfallversicherungen decken im Allgemeinen mit einem Berufsunfall verbundene, medizinischen Kosten ab und darüber hinaus auch unfallverbundene Kosten wie den Krankentransport und /oder längerfristige Folgekosten wie Abgeltungen für bleibende körperliche Beeinträchtigung, soziale Hilfen wie Übergangsgelder in der Erstphase nach einem Unfall, Betreuungsbedarf oder Umschulungen bei branchenbedingter Berufsunfähigkeit, bis hin zu Versehrtenrenten. Der genaue Umfang der Leistungen hängt vom Versicherungsvertrag ab. Man unterscheidet grundlegend zwischen Betriebs- und Freizeitunfall.