…und ich bin österreichische:r Staatsangehörige:r
Wie dein Sozialversicherungsschutz bei einem Aufenthalt und Berufstätigkeit in einem Drittstaat aussieht, hängt davon ab, ob Österreich und dein Zielland ein Abkommen geschlossen haben.
Besteht zwischen Österreich und deinem Zielland ein Abkommen und sind sie daher „Vertragsstaaten“, kommt das Sozialversicherungsrecht des Landes zur Anwendung, in dem du arbeitest, unabhängig von deinem Wohnsitz.
Wie der sozialversicherungsrechtliche Schutz im Detail aussieht, ist von dem jeweiligen Abkommen und den davon erfassten Versicherungszweigen abhängig.
- Unter diesem Link erhältst du mehr Informationen über die Abkommen, die Österreich im Bereich der sozialen Sicherheit mit anderen Ländern geschossen hat.
- Unter diesem Link informiert dich die Österreichische Gesundheitskasse über sozialrechtliche Fragen bei Berufstätigkeit in Drittstaaten.
Wenn du dich in einem Land aufhältst und arbeitest, mit dem Österreich kein Abkommen geschlossen hat, unterliegst du bei einer Tätigkeit von mehr als einem Jahr dem Sozialversicherungsrecht deines Ziellandes. Unter Umständen kann es sein, dass dein Versicherungsverhältnis in Österreich aufrecht bleibt und du daher doppelt versichert bist und daher in beiden Staaten Versicherungsbeiträge leisten musst.
To do: Lass dich bei deiner Sozialversicherung zum Thema Sozialversicherung in Drittstaaten unbedingt persönlich beraten. Auch für Österreicher:innen empfiehlt sich in den meisten Fällen der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.
Versicherungszeiten in Drittstaaten
Wenn du in einem Land außerhalb der EU/des EWR und der Schweiz erwerbstätig bist, anerkennt Österreich deine Versicherungszeiten nur, wenn zwischen beiden Ländern ein Abkommen zur Anerkennung der Versicherungszeiten geschlossen worden ist.
In diesen Abkommen verpflichten sich Österreich und der Drittstaat, gegenseitig Versicherungszeiten des jeweils anderen Landes anzuerkennen und bei der Anspruchsprüfung für nationale Versicherungsleistungen zu berücksichtigen.
Achtung: Wenn Österreich mit dem Land, in dem du Versicherungszeiten erworben hast, kein Abkommen geschlossen haben, werden diese Versicherungszeiten bei der Anspruchsprüfung nicht anerkannt.
Folgende Drittstaaten haben mit Österreich ein Abkommen zur Berücksichtigung der Versicherungszeiten geschlossen:
Albanien Australien Bosnien-Herzegowina Chile Indien Israel |
Kanada Mazedonien Moldau Montenegro Philippinen Tunesien |
Türkei Uruguay USA Republik Korea Serbien |