Glossar
Drittstaaten
Staaten, welche nicht EU-Mitglied, EWR-Staaten oder Vertragspartei der EU sind, werden als Drittstaaten (auch: Drittländer) bezeichnet.
Drittstaaten
Staaten, welche nicht EU-Mitglied, EWR-Staaten oder Vertragspartei der EU sind, werden als Drittstaaten (auch: Drittländer) bezeichnet. Die Schweiz kann man als privilegierten Drittstaat betrachten. Schweizer:innen haben infolge des Freizügigkeitsabkommens EU/Schweiz ein vergleichbares Freizügigkeitsrecht wie alle anderen Unionsbürger:innen. Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt sind Euro- aber Nicht-EU-Staaten und daher Drittstaaten.
Man unterscheidet zwischen positiven und negativen Drittstaaten: Positivstaatler dürfen sichtvermerksfrei, d.h. ohne Visum für bis zu drei Monate in den Schengenraum einreisen. Negative Drittstaaten brauchen für ihre Einreise ein gültiges Visum.
Eine Liste findet sich unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Drittstaaten