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Glossar

Schengenraum

Innerhalb des Schengenraums können Menschen frei von einem Land in das andere Land reisen, ohne dabei an den Grenzen kontrolliert zu werden. Der Begriff bezeichnet die Länder, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind.

Schengenraum

Um grenzüberschreitendes Reisen und Arbeiten zu vereinfachen, wurde in Europa außerdem der Schengenraum gegründet. Innerhalb des Schengenraums können Menschen frei von einem Land in das andere Land reisen, ohne dabei an den Grenzen kontrolliert zu werden. Der Schengenraum ist nicht ident mit der EU. Der Begriff bezeichnet die Länder, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind. Dazu gehört zum Beispiel die Schweiz.

Zu den Schengenstaaten gehören: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie die Nicht-EU-Mitglieder Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.

 

 

 

Staatsangehörige der EU-Staaten, der EWR-Staaten und der Schweiz benötigen für die Einreise in den Schengenraum kein Visum. Angehörige der Staaten, für die aufgrund bi- oder multilateraler Abkommen die Visapflicht aufgehoben wurde, sind visafrei, sofern sie sich max. 90 Tage im Schengenraum aufhalten und keine Erwerbstätigkeit ausüben (siehe positive Drittstaaten)
Alle anderen benötigen zur Einreise in den Schengenraum ein Visum.

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