Das österreichische Sozialversicherungssystem unterscheidet Versicherungsschutz nach vier unterschiedlichen Kategorien. Je nachdem ob und wie du versichert bist, hast du Versicherungsschutz in folgenden Kategorien: 

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pensionsversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Wenn du dich rechtmäßig in Österreich aufhältst und arbeitest, bist du unabhängig von deiner Nationalität sozialversichert, wenn du eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitest. Da du verpflichtend versichert bist, spricht man auch von Pflichtversicherung.  Alle Versicherten müssen Versicherungsbeiträge zahlen, um Versicherungsschutz zu erlangen. 

Je nachdem ob du unselbstständig oder selbstständig arbeitest, bist du nach anderen gesetzlichen Regelungen versichert. Das heißt: Du kannst deine Versicherung nicht frei wählen, sondern die Art deiner Tätigkeit bestimmt dein Versicherungsverhältnis:

  • Angestellte, die für private Arbeitgeber:innen arbeiten, sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) pflichtversichert. Folgende drei Sozialversicherungsträger sind für sie zuständig: in der Krankenversicherung die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), in der Unfallversicherung die Allgemeine Unfallversicherung (AUVA), in der Pensionsversicherung die Pensionsversicherungsanstalt (PVA).
  • Angestellte, die für den österreichischen Staat arbeiten, sind nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) versichert. Ihr Sozialversicherungsträger im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung ist die Versicherung öffentlich Bediensteter, Eisenbahner und Bergbau (BVAEB). Im Bereich der Pensionsversicherung ist es die Pensionsversicherungsanstalt (PVA).
  • Selbstständig Erwerbstätige sind nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) versichert. Ihr Sozialversicherungsträger ist die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS).

Info: Für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ist das Arbeitsmarktservice (AMS) zuständig. 

Wenn du unterschiedliche Arten der Berufstätigkeit ausübst, bist du auch gleichzeitig bei unterschiedlichen Versicherungsträgern versichert (Mehrfachversicherung). Siehe dazu weiter unten.

Um pflichtversichert zu sein, musst du ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielen. Dieses Mindesteinkommen wird jährlich angepasst und beträgt für das Jahr 2025 

  • 551,10 Euro/monatlich für Unselbstständige;
  • 6.613,20 Euro/jährlich für Selbstständige.

Ist dein Einkommen zu gering, bist du nicht pflichtversichert. Du kannst dich aber freiwillig selbstversichern.

Info: Bist du selbst nicht pflichtversichert, aber ist eine:r deiner Angehörigen in Österreich pflichtversichert, kannst du dich bei ihm oder ihr mitversichern lassen. Das ist beispielsweise bei Ehepartner:innen und Kindern üblich. 

Mitversicherung von Angehörigen

Wenn du bereits in Österreich pflichtversichert bist, kannst du bestimmte Angehörige, die keinen eigenen Versicherungsschutz haben, bei deiner Krankenversicherung mitversichern lassen:

  • Ehepartner:innen, eingetragene Partner:innen und unter bestimmten Voraussetzungen Lebensgefährt:innen;
  • Kinder bis 18 Jahre;
  • Kinder über 18 Jahre, solange sie Familienbeihilfe vom Finanzamt beziehen;
  • Kinder über 18 Jahre bis 29 Jahre für höchstens 24 Monate, wenn sie erwerbslos sind;
  • Kinder über 18 Jahre, solange sie wegen Krankheit oder Gebrechen erwerbsunfähig sind;
  • Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden.

Die Mitversicherung deiner Kinder ist kostenlos. 

Die Mitversicherung von Ehepartner:innen/Eingetragenen Partner:innen/Lebensgefährt:innen ist nur dann kostenlos, wenn du mit ihr oder ihm und einem Kind unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt lebst oder dieses Kind pflegst und betreust. Ist das nicht der Fall, zahlst du einen Zusatzbeitrag von 3,4% deines Einkommens als Versicherungsbeitrag.

Mehrfachversicherung

Wenn du unterschiedliche, pflichtversicherte Erwerbstätigkeiten ausübst, bist du gleichzeitig bei unterschiedlichen Versicherungsträgern versichert (Mehrfachversicherung): 

  • Übst du gleichzeitig eine selbstständige und selbstständige Erwerbstätigkeit aus, und überschreitest du in beiden Tätigkeiten die Geringfügigkeitsgrenze, bist du sowohl nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) als auch dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) versichert.
  • Bist du gleichzeitig bei einem/einer privaten Arbeitgeber:in und beim österreichischen Staat angestellt, bist du sowohl nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) als auch nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) versichert.

Für die von dir zu zahlende Versicherungsbeiträge hat das aber keine Auswirkung! Denn: In Österreich wird die Höhe der Versicherungsbeiträge anhand des gesamten Einkommens berechnet. Es werden daher die Einkünfte aus allen Tätigkeiten zusammengerechnet und je nachdem wie viel du verdienst, ist der Versicherungsbetrag entsprechend höher. 

Nur weil man in mehreren Versicherungen versichert ist, zahlt man daher höhere Beiträge. Es kommt nur auf die Höhe des Einkommens an. 

Beispiel: Du bist Theaterschaffende:r und arbeitest in Projekten der freien Szene. Für ein Projekt in Wien wirst du als Schauspieler:in für sechs Wochen angestellt und bist in dieser Zeit verpflichtend bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert, weil du mehr als 551,10 Euro/monatlich verdienst. Gleichzeitig lehrst du in drei Kursen Sprechtechnik an der Universität für Musik und Darstellende Kunst. Da die Universität eine staatliche Institution ist, wirst du bei der Beamten Versicherungsanstalt BVAEB angemeldet. Da du auch in der freien Szene Regiearbeit betreibst, hast du Einkünfte als selbstständiger Arbeit. Du erhältst dafür ein Honorar. 
Wenn die Einkünfte aus deiner selbstständigen Tätigkeit die Jahresgeringfügigkeitsgrenze von 6613,20 Euro (2025) überschreiten, bist du auch nach der Pflichtversicherung in der Gewerblichen Sozialversicherung (SVS) versicherungspflichtig. Damit hast du drei aufrechte Versicherungsverhältnisse. Deine zu zahlenden Versicherungsbeiträge werden anhand deines gesamten Einkommens berechnet.

Info: Mehrfachversicherungen können sich im Alter positiv auf die Höhe deiner Pensionsleistungen auswirken.

In den folgenden Unterkapitel erhältst du detaillierte Information zu der 

  • Sozialversicherung von unselbstständig Erwerbstätigen in Österreich nach dem ASVG
  • Sozialversicherung von selbstständig Erwerbstätigen in Österreich nach dem GSVG