…und ich bin Drittstaatsangehörige:r
Grundprinzipien grenzüberschreitender Sozialversicherung
Unter welchen Voraussetzungen du als Drittstaatsangehörige:r in einem EU/EWR-Land oder der Schweiz versichert bist, hängt von den nationalen Regelungen deines Ziellandes ab. Informiere dich daher unbedingt über das jeweilige nationale Sozialversicherungsrecht.
Sobald du dich einmal rechtmäßig im einem EU/EWR-Land oder der Schweiz aufhältst und dort sozialversichert bist, gelten für dich dieselben Grundsätze wie für EU-Bürger:innen. Denn die Europäische Union hat in der Verordnung 1231/2010 beschlossen, dass auch Drittstaatsangehörige in die Koordinierung der europäischen Sozialversicherungssysteme eingebunden werden sollen. Das heißt folgendes:
- Deine Versicherungs-, Aufenthalts- und Beschäftigungszeiten, die du in anderen EU/EWR-Ländern oder der Schweiz erworben hast, werden von allen anderen Ländern innerhalb der EU/EWR und der Schweiz anerkannt.
- Du unterliegst immer nur den Rechtsvorschriften eines einzigen dieser Länder. Das gilt auch dann, wenn du in mehreren Staaten berufstätig bist.
- Du bist in dem Land versichert, in dem du arbeitest. Das gilt auch dann, wenn du in einem Mitgliedstaat wohnst und in einem anderen arbeitest oder wenn der Sitz deines/deiner Arbeitgeber:in in einem anderen Mitgliedstaat liegt (Ausnahme: Entsendungen).
Wenn du zuvor in einem Drittstaat versichert warst – zB in deinem Heimatland –, werden deine Versicherungszeiten in der EU und dem EWR oder der Schweiz nicht automatisch anerkannt. Ob die Versicherungszeiten anerkannt werden, hängt davon ab, ob zwischen beiden Ländern ein Abkommen zur Anerkennung von Versicherungszeiten geschlossen wurde.
To do: Informiere dich bei den Behörden des Landes, in dem du Versicherungszeiten abgelegt hast, ob ein Abkommen mit dem Zielland, das deine Versicherungszeiten anerkennen soll, abgeschlossen worden ist.
Versicherungsleistungen
Für die Anerkennung von Versicherungzeiten gelten für Drittstaatsangehörige dieselben Grundprinzipien wie für EU-Bürger:innen. Abgesehen davon musst du beachten, dass Drittstaatsangehörige in sozialversicherungsrechtlichen Fragen Einheimischen nicht immer gleichgestellt sind. Informiere dich daher unbedingt über die Konditionen, zu denen du als Drittstaatsangehörige:r in deinem Zielland Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen kannst.
Wie die Situation in Österreich ist, erfährst du im Kapitel zur Sozialversicherung in Österreich.