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Glossar

Drittstaatsangehörige:r

Personen, die aus Ländern außerhalb der EU oder des EWR kommen, haben keinen freien Marktzugang innerhalb der EU/EWR und der Schweiz. Für sie gelten besondere Regeln. Diese Personen nennt man auch Drittstaatsangehörige.

Drittstaatsangehörige:r

ist ein:e Fremde:r, der/die nicht EWR-Bürger:in (siehe Listen der Staaten) oder Schweizer Bürger:in ist.

Personen, die aus Ländern außerhalb der EU oder des EWR kommen, haben keinen freien Marktzugang innerhalb der EU/EWR und der Schweiz. Für sie gelten besondere Regeln. Diese Personen nennt man auch Drittstaatsangehörige.

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