Glossar
Drittstaatsangehörige:r
Personen, die aus Ländern außerhalb der EU oder des EWR kommen, haben keinen freien Marktzugang innerhalb der EU/EWR und der Schweiz. Für sie gelten besondere Regeln. Diese Personen nennt man auch Drittstaatsangehörige.
Drittstaatsangehörige:r
ist ein:e Fremde:r, der/die nicht EWR-Bürger:in (siehe Listen der Staaten) oder Schweizer Bürger:in ist.
Personen, die aus Ländern außerhalb der EU oder des EWR kommen, haben keinen freien Marktzugang innerhalb der EU/EWR und der Schweiz. Für sie gelten besondere Regeln. Diese Personen nennt man auch Drittstaatsangehörige.