Österreich ist Teil der EU und des EWR – daher arbeiten die österreichischen Sozialversicherungsträger mit jenen anderer EU/EWR-Länder und der Schweiz zusammen. 

Grundprinzipien grenzüberschreitender Sozialversicherung

In Österreich gelten dieselben Grundprinzipien, die bereits im Kapitel zur europäischen Sozialversicherung erläutert wurden:

  • Wenn du in Österreich berufstätig bist, bist du in Österreich versichert (Ausnahme: Entsendung);
  • Wenn du in Österreich versichert bist, hast du unabhängig von deiner Nationalität gleichen Zugang zu Versicherungsleistungen wie Österreicher:innen;
  • Deine Versicherungs-, Aufenthalts- und Beschäftigungszeiten aus anderen EU/EWR-Ländern und der Schweiz werden in Österreich anerkannt;

EU/EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen sind in Österreich zu denselben Bedingungen wie Österreicher:innen sozialversichert. Siehe dazu das Kapitel Sozialversicherung in Österreich. 

Ich pendle zwischen einem EU/EWR-Land und Österreich

Wenn du mindestens einmal die Woche berufsbedingt zwischen Österreich und einem anderen EU/EWR-Land oder der Schweiz pendelst, bist du Grenzgänger:in. Es kommt das Sozialversicherungsrecht jenes Landes zur Anwendung, in dem du überwiegend berufstätig bist. Siehe im Detail die Ausführungen zum Unterkapitel “...und ich pendle von einem EU/EWR-Land in das andere”.

Ich pendle zwischen Österreich und der Schweiz

Wenn du in die Schweiz pendelst, musst du dir von den Schweizer Behörden eine Grenzgängerbewilligung ausstellen lassen.

Wenn du überwiegend in der Schweiz arbeitest, bist du dort versichert. Du kannst dich aber von der Schweizer Versicherung befreien, wenn du nachweist, dass du einen gleichwertigen Versicherungsschutz in Österreich hast. Dazu kannst du dich freiwillig bei einem staatlichen Versicherungsträger in Österreich versichern lassen (siehe zu dazu das Kapitel Freiwillige Selbstversicherung) oder eine private Versicherung abschließen.

Versicherungsleistungen

Es gibt bestimmte Leistungen, die EU/EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen erst nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer in Österreich beziehen dürfen:

  • Wenn du in Österreich eine Pension beziehen möchtest, musst du mehr als ein Jahr in Österreich pensionsversichert gewesen sein. Erfüllst du diese Mindestaufenthaltsdauer, kannst du zu denselben Bedingungen wie Einheimische Leistungen aus der Pensionsversicherung in Anspruch nehmen. Siehe dazu das Kapitel Pension.
  • Wenn du die Mindestsicherung – das ist eine staatliche, finanzielle Unterstützung in sozialen Notlagen – beziehen möchtest, musst du dich mindestens durchgehend fünf Jahre in Österreich aufgehalten haben. Siehe dazu das Kapitel Soziale Notlagen.