…und habe die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz
Vor jedem Aufenthalt in einem Drittstaat solltest du dich unbedingt informieren, ob und wie du versichert sind. In vielen Fällen empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, weil Heilbehandlung und Krankenhausaufenthalte in vielen Ländern sehr kostspielig werden können. Informiere dich dazu bei deinem Sozialversicherungsträger oder privaten Krankenversicherungen.
Versicherungszeiten in Drittstaaten
Möchten Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen mit Nationalität eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz in Drittstaaten arbeiten, sollten Sie sich informieren, ob ihr Zielland und Heimatland ein Abkommen im Bereich der Sozialversicherung geschlossen haben. Warum ist das wichtig?
Wenn du in dein Herkunftsland zurückkehren möchtest, ist es wichtig zu wissen, ob die in dem Drittstaat erworbenen Versicherungszeiten von deinem Heimatland – oder einem anderen Land, in dem du einmal Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen möchtest – anerkannt werden.
To do: Du solltest daher abklären, ob dein Zielland ein Abkommen zur Anerkennung von Versicherungszeiten abgeschlossen hat und welche Versicherungszweige darin einbezogen sind.
Es gibt kein einheitliches EU-Abkommen zu sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten mit Drittstaaten.