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Glossar

Entgeltfortzahlung

Arbeitnehmer:innen haben im Fall von Krankheit oder Unfall einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen, wenn sie Krankheit oder Unfall nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet haben.

Entgeltfortzahlung

Arbeitnehmer:innen haben im Fall von Krankheit oder Unfall einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen, wenn sie Krankheit oder Unfall nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet haben.
 

Der Entgeltfortzahlungsanspruch erhöht sich je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses auf bis zu zwölf Wochen. Für jeweils weitere vier Wochen behalten Arbeitnehmer:innen den Anspruch auf das halbe Entgelt.

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