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Glossar

Wochengeld

Lt. Mutterschutzgesetz dürfen werdende Mütter ab dem Beginn der achten Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungstag nicht mehr beschäftigt werden. Um keine finanziellen Einbußen zu erleiden, erhalten sie von der Sozialversicherung ein Wochengeld.

Wochengeld

Für unselbstständig Beschäftigte gilt: Nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes dürfen werdende Mütter ab dem Beginn der achten Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungstag nicht mehr beschäftigt werden. Um in dieser Zeit keine finanziellen Einbußen zu erleiden, erhalten sie von der Sozialversicherung ein Wochengeld, das den entfallenden Nettolohn grundsätzlich zur Gänze ersetzt. Selbstversicherte bei geringfügiger Beschäftigung erhalten als Wochengeld einen fixen Betrag.

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