In den folgenden Kapiteln werden alle Aufenthaltstitel vorgestellt, die dir als Künstler:in oder Kulturarbeiter:in das Leben und Arbeiten in Österreich ermöglichen. Hier eine Übersicht:

Beachte, dass die meisten Aufenthaltstitel nur für eine bestimmte Zeit ausgestellt werden. Kümmere dich daher rechtzeitig (=vor Ablauf) um deren Verlängerung. 

Du kannst dich immer nur für den Zweck in Österreich aufhalten, für den dein Aufenthaltstitel ausgestellt wurde. Möchtest du dich aus einem anderen Grund in Österreich aufhalten, musst du einen Zweckänderungsantrag stellen.

To do:

  • Wenn du bereits einen Aufenhaltstitel hast und länger bleiben willst, musst du ihn vor seinem Ablauf erneuern. Du kannst den Antrag frühestens 3 Monate vor Ablauf deines ursprünglichen Aufenthaltstitels stellen. Du solltest auch nicht zu lange damit warten
  • Möchtest du dich aus einem anderen Grund in Österreich aufhalten, musst du einen Zweckänderungsantrag stellen. Dazu musst du nachweisen, dass du die Voraussetzungen des anderen, gewünschten Aufenthaltstitels erfüllst. Dein Antrag ist bei der zuständigen Niederlassungsbehörde einzureichen, diese hängt von deinem Wohnsitz ab. Besuche diesen Link, um zu sehen, wer für dich zuständig ist.