Rot-Weiß-Rot-Karten
Rot-Weiß-Rot-Karten wurden geschaffen, um qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es gibt unterschiedliche Arten von Rot-Weiß-Rot-Karten. Im folgenden Kapitel werden jene vorgestellt, die für Künstler:innen und Kultarbeiter:innen relevant sind.
Merkmale der Rot-Weiß-Rot-Karten:
- Rot-Weiß-Rot-Karten werden für einen Zeitraum von (bis zu) zwei Jahren ausgestellt.
- Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung.
- Man braucht bei der Beantragung bereits ein konkretes Jobangebot.
- Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist an eine:n bestimmte:n Arbeitgeber:in gebunden. Möchte man seine Arbeit wechseln, braucht man eine neue Rot-Weiß-Rot-Karte und muss daher einen Zweckänderungsantrag (siehe oben) stellen. Davon gibt es bestimmte Ausnahmen, wie unten erklärt wird.
- Ob jemand als gut ausgebildet gilt oder auf dem österreichischen Arbeitsmarkt benötigt wird, wird nach Punktesystemen bewertet. Für unterschiedliche Kategorien wie Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse bekommt man Punkte. Für bestimmte Rot-Weiß-Rot-Karten muss man eine Mindestpunktezahl erreichen.
Info: Was, wenn ich eine Rot-Weiß-Rote-Karte für 2 Jahre bekommen habe, aber länger bleiben möchte? Wenn du innerhalb der 2 Jahre zumindest 21 Monate durch eine Rot-Weiß-Rot-Karte in Österreich beschäftigt warst, kannst du im Anschluss eine Rot-Weiß-Rot-Karte Plus beantragen. Siehe dazu das Kapitel Rot-Weiß-Rot-Karte Plus.
Bei der Ausstellung von Rot-Weiß-Rot-Karten arbeiten die Behörden eng zusammen. Das bedeutet, dass es sich um ein One-Stop-Shop-Verfahren handelt. Du musst daher nur den Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte stellen. Diese beinhaltet deine Aufenthaltsbewilligung und – wenn du unselbstständig arbeitest – deine Beschäftigungsbewilligung.
Achtung: Du hast deinen Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte im Ausland gestellt und bewilligt bekommen – wenn für deine Nationalität eine Visumpflicht besteht musst du zusätzlich ein Visum D für deine Einreise beantragen.
Besonders Hochqualifizierte (Rot-Weiß-Rot-Karte Schlüsselkraft)
Als Künstler:in oder Kulturarbeiter:in kannst du eine Rot-Weiß-Rot-Karte für Schlüsselkräfte beantragen. Schlüsselkräfte sind hochqualifizierte Fachkräfte, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikationen und Berufserfahrungen in den österreichischen Arbeitsmarkt integriert werden sollen.
Ob jemand eine besonders hochqualifizierte Schlüsselkraft ist, wird nach dem Punktesystem für Besonders Hochqualifizierte bewertet:
Beispiel: Du bist Kunsthistoriker:in, 41 Jahre alt und hast einen abgeschlossenen PhD. Außerdem hast du wissenschaftliche Artikel veröffentlicht und für deine Forschungstätigkeit einen Preis gewonnen. Du sprichst du fließend Spanisch und Englisch.
Beispiel: Du bist 34 Jahre alt und hast 8 Jahre Berufserfahrung als freischaffende:r Künstler:in. Du hast ein Bachelor- und Masterstudium an einer Kunstuniversität abgeschlossen und sprichst Deutsch auf A2-Niveau. Für ein künstlerisches Projekt hast du einen Preis gewonnen.
Voraussetzungen für die Rot-Weiß-Rot-Karte für besonders hochqualifizierte Schlüsselkräfte:
- Allgemeine Voraussetzungen
- Mindestpunkteanzahl (mindestens 70 von 100 Punkten)
- Konkretes Jobangebot
- Dieses muss deiner Ausbildung, Qualifikation und Erfahrung entsprechen.
- Deine Arbeitsbedingungen müssen dem in der Branche gültigen Kollektivertrag entsprechen.
Info: In Österreich gibt es keinen gesetzlichen, einheitlichen Mindestlohn, sondern Kollektivverträge und Mindestlohntarife. Kollektiverträge werden für die jeweilige Branche zwischen der Interessenvertretung der Arbeiter:innen und der Interessenvertretung der Arbeitgeber:innen abgeschlossen. Diese einigen sich dann auf ein Mindesteinkommen. Informiere dich außerdem auf der Webseite des österreichischen Kulturrates zu den Fair-Pay-Richtlinien in der Kulturbranche.
Wie finde ich ein konkretes Jobangebot?
Wenn für Staatsangehörige deiner Nationalität keine Visumpflicht besteht, kannst du mit einem Touristenvisum (Visum C Touristen) nach Österreich einreisen und dich für drei Monate auf Arbeitssuche begeben.
Wenn du grundsätzlich die Voraussetzungen der gewünschten Rot-Weiß-Rot-Karte erfüllst, aber noch kein Jobangebot hast, kannst du ein Arbeitssuche-Visum beantragen. Dieses Visum hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Damit kannst du nach Österreich einreisen und in dieser Zeit eine passende Arbeit suchen. Wenn du in dieser Zeit eine passende Arbeit gefunden hast, kannst du die Rot-Weiß-Rot-Karte direkt in Österreich beantragen. Auf diese Weise kannst dich für jede Rot-Weiß-Rot-Karte auf Arbeitssuche in Österreich begeben.
Zulassungskriterien für besonders Hochqualifizierte |
Punkte |
---|---|
Besondere Qualifikationen bzw. Fähigkeiten |
maximal anrechenbare Punkte: 40 |
Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit vierjähriger Mindestdauer | 20 |
- im Fachgebiet Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften oder Technik (MINT-Fächer) |
30 |
- mit Habilitation, Promotion, PhD | 40 |
Letztjähriges Bruttojahresgehalt in einer Führungsposition eines börsennotierten Unternehmens oder eines - € 50.000 bis 60.000 - € 60.000 bis 70.000 - über € 70.000 |
25 30 |
Forschungs- oder Innovationstätigkeit (Patentanmeldungen, Publikationen) |
20 |
Auszeichnungen (anerkannte Preisträgerschaft) | 20 |
Berufserfahrung (ausbildungsadäquat oder in Führungsposition) |
maximal anrechenbare Punkte: 20 |
Berufserfahrung (pro Halbjahr) sechsmonatige Berufserfahrung in Österreich |
1 10 |
Sprachkenntnisse |
maximal anrechenbare Punkte: 10 |
Deutsch- oder Englischkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung auf einfachstem Niveau (A1-Niveau) | 5 |
Deutsch- oder Englischkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A2-Niveau) | 10 |
Französischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau) | 5 |
Spanischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau) | 5 |
Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau) | 5 |
Alter |
maximal anrechenbare Punkte: 20 |
bis 35 Jahre bis 40 Jahre bis 45 Jahre |
20 15 10 |
Studium in Österreich |
maximal anrechenbare Punkte: 10 |
zweiter Studienabschnitt bzw. Hälfte der vorgeschriebenen ECTS-Anrechnungspunkte | 5 |
gesamtes Diplom- oder Bachelor- und Masterstudium | 10 |
Summe der maximal anrechenbaren Punkte: |
100 |
erforderliche Mindestpunkte: |
70 |
Schlüsselkräfte in Mangelberufen (Rot-Weiß-Rot-Karte Mangelberuf)
Auf der Webseite www.migration.gv.at sind die Mangelberufe aufgelistet, in denen ein besonderer Bedarf an Arbeitskräften besteht. Einige künstlerische Berufe sind (etwa heuer 82024) in den regionalen Mangelberufen angeführt. In diesem Fall ist ein - anderes - Punkteschema zu erfüllen, wo 55 von 90 Punkten erreicht werden müssen. Die übrigen Voraussetzungen gleichen denen der besonders Hochqualifizierten.
Es gibt allerdings kein Visum zum Jobsuchen.
Zulassungskriterien für Fachkräfte |
Punkte |
---|---|
Qualifikation |
maximal anrechenbare Punkte: 30 |
abgeschlossene Berufsausbildung im Mangelberuf | 30 |
Ausbildungsadäquate Berufserfahrung | maximal anrechenbare Punkte: 20 |
Berufserfahrung (pro Halbjahr) Berufserfahrung in Österreich (pro Halbjahr) |
1 2 |
Sprachkenntnisse |
maximal anrechenbare Punkte: 25 |
Deutschkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung auf einfachstem Niveau (A1-Niveau) | 5 |
Deutschkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A2-Niveau) | 10 |
Deutschkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau) | 15 |
Englischkenntnisse zur vertiefenden elementaren Sprachanwendung (A2-Niveau) | 5 |
Englischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau) | 10 |
Französischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau) | 5 |
Spanischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau) | 5 |
Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau) | 5 |
Alter |
maximal anrechenbare Punkte: 15 |
bis 30 Jahre bis 40 Jahre bis 50 Jahre |
15 10 5 |
Summe der maximal anrechenbaren Punkte: |
90 |
Zusatzpunkte für Englischkenntnisse, sofern die vorherrschende Unternehmenssprache Englisch ist | 5 |
erforderliche Mindestpunkte: |
55 |
Sonstige Schlüsselkräfte (Rot-Weiß-Rot-Karte Sonstige Schlüsselkraft)
Erfüllst du nicht die Voraussetzungen der beiden oben genannten Kategorien, kann eine Rot-Weiß-Rot Karte Sonstige Schlüsselkraft in Frage kommen. Die Anforderungen an deine Qualifikationen sind hier etwas geringer. Ob du eine sonstige Schlüsselkraft bist, wird nach dem folgenden Punktesystem beurteilt:
Beispiel: Du bist Mitte dreißig, hast an einer ausländischen Universität Geige (Bachelor- und Master) studiert und 6 Jahre in deinem nationalen Symphonieorchester gearbeitet. Du kannst kein Deutsch aber sprichst Englisch auf einem B1-Niveau.
Beispiel: Du bist freischaffende:r Künstler:in und 26 Jahre alt. Du sprichst Englisch und Deutsch auf einem B1-Level. Du hast 5 Jahre Bildhauerei auf einer Kunstuniversität studiert, mit einem Master abgeschlossen und hast 2 Jahre Berufserfahrung außerhalb Österreichs.
Voraussetzungen für die Rot-Weiß-Rot-Karte Sonstige Schlüsselkraft:
- Allgemeine Voraussetzungen
- Mindestpunkteanzahl (mindestens 55 von 100 Punkten)
- Konkretes Jobangebot
- Die Arbeit muss mit mindestens EUR 3225,00 brutto zuzüglich Sonderzahlungen (2025) entlohnt werden.
- Arbeitsmarktprüfung: Ist beim AMS eine EU/EWR-Staatsbürger:in oder ein:e Drittstaatsangehörige:r mit aufrechtem Aufenthaltstitel arbeitslos gemeldet und könnte diese Person die Arbeitsstelle anstatt dir annehmen, hat diese Person Vorrang. Dein Aufenthaltstitel wird in solchen Fällen nicht bewilligt.
Info: Sonderzahlungen bekommst du von deinem/deiner Arbeitgeber:in zusätzlich zu deinem regulären, monatlichen Gehalt. Dazu gehören zB ein extra Monatsgehalt für den Sommer (Urlaubsgeld) und für Weihnachten (Weihnachtsgeld). Dies wird oft auch als 13. und 14. Gehalt bezeichnet.
Zulassungskriterien für Schlüsselkräfte |
Punkte |
---|---|
Qualifikation |
maximal anrechenbare Punkte: 30 |
abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten* in beabsichtigter Beschäftigung | 20 |
allgemeine Universitätsreife | 25 |
Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit dreijähriger Mindestdauer | 30 |
Berufserfahrung |
maximal anrechenbare Punkte: 20 |
Berufserfahrung (pro Halbjahr) Berufserfahrung in Österreich (pro Halbjahr) |
1 2 |
Sprachkenntnisse |
maximal anrechenbare Punkte: 25 |
Deutschkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung auf einfachstem Niveau (A1-Niveau) | 5 |
Deutschkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A2-Niveau) | 10 |
Deutschkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau) | 15 |
Englischkenntnisse zur vertiefenden elementaren Sprachanwendung (A2-Niveau) | 5 |
Englischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau) | 10 |
Französischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau) | 5 |
Spanischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau) | 5 |
Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau) | 5 |
Alter |
maximal anrechenbare Punkte: 15 |
bis 30 Jahre bis 40 Jahre |
15 10 |
Summe der maximal anrechenbaren Punkte: |
90 |
Zusatzpunkte für Englischkenntnisse, sofern die vorherrschende Unternehmenssprache Englisch ist |
5 |
Zusatzpunkte für ProfisportlerInnen und ProfisporttrainerInnen |
20 |
erforderliche Mindestpunkte: |
55 |
Studienabsolvent:innen einer österreichischen Hochschule
Drittstaatsangehörige, die in Österreich ein Studium abgeschlossen haben, erhalten erleichterten Zugang zu Aufenthaltstiteln.
Während deines Studiums hast du dich mit einer Aufenthaltsbewilligung Studierende in Österreich aufgehalten (siehe dazu den Abschnitt Aufenthaltsbewilligung für Studierende). Nach deinem Studienabschluss kannst du deine Aufenthaltsbewilligung (Studierende) um ein Jahr verlängern, um in dieser Zeit in Österreich eine Arbeit zu suchen.
Achtung: Theoretisch hast du ein Jahr für die Jobsuche Zeit. Da die Bearbeitungsdauer der Rot-Weiß-Rot-Karte jedoch einige Wochen dauert, solltest du spätestens 10 Monate nach Studienabschluss einen Job gefunden und deinen Antrag auf die Ausstellung der Rot-Weiß-Rot-Karte für Studienabsolvent:innen gestellt haben.
Für Rot-Weiß-Rot Karte für Studienabsolvent:innen bestehen Erleichterungen. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Allgemeine Voraussetzungen
- Studienabschluss in Österreich
- Konkretes Jobangebot, das der in Österreich abgeschlossenen Ausbildung entspricht
- adäquate Beschäftigung und Entlohnung gemäß Qualifikation
Als Studierende:r musst du keine Mindestpunktezahl erfüllen und das AMS führt auch keine Arbeitsmarktprüfung durch. Das bedeutet, das AMS prüft erst gar nicht, ob eine in Österreich arbeitslos gemeldete Person mit EU/EWR-Staatsbürger:innenschaft oder ein:e arbeitslos gemeldete Drittstaatsangehörige:r mit Aufenthaltstitel für „deine“ Stelle geeignet wären.
Wenn du nach deinem Studienabschluss keine geeignete Arbeit für eine Rot-Weiß-Rot-Karte oder eine Blaue Karte EU gefunden hast, kannst du stattdessen
- einen Aufenthaltstitel als Forscher:in beantragen;
- einen Aufenthaltstitel als Familienangehörige:r von österreichischen bzw. EWR-Staatsbürger:innen beantragen;
- ein neues Studium beginnen und so deine Aufenthaltsbewilligung für Studierende erneuern oder verlängern lassen.
Selbstständige Schlüsselkräfte
Möchtest du in Österreich selbstständig arbeiten, kannst du eine Rot-Weiß-Rot-Karte für selbstständige Schlüsselkräfte beantragen. Diese richtet sich an hochqualifizierte Personen, die durch ihre selbstständige Tätigkeit einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen in Österreich schaffen werden oder ihre Tätigkeit regionale Bedeutung entfaltet.
Info: Anders als bei unselbstständigen Antragsteller:innen kommt das Punktesystem hier nicht zur Anwendung. Du kannst trotzdem einen Blick darauf werden, um nachvollziehen zu können, wer in Österreich als hochqualifiziert gilt.
Dass deine Tätigkeit gesamtwirtschaftlichen Nutzen erzeigt oder regionale Bedeutung hat, wird insbesondere dann angenommen, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Durch deine selbstständige Erwerbstätigkeit würden mindestens EUR 100.000 in Österreich investiert werden oder
- Deine beabsichtigte Erwerbstätigkeit schafft neue Arbeitsplätze oder sichert bestehende Arbeitsplätze oder
- Dein Unternehmen hat wesentliche Bedeutung für die Region, in der du arbeitest
Beispiel: Du bist freischaffende:r Künstler:in und auf das Gießen von Bronzefiguren spezialisiert. Du stellst deine Plastiken mit einer speziellen Technik her, die kaum noch praktiziert wird. Du möchtest dich in Salzburg niederlassen und ein Unternehmen gründen, um deine eigenen Bronzefiguren zu gießen und Aufträge von anderen Künstler:innen entgegen zu nehmen. In der ganzen Region gibt es keine Bronzegießerei. Für den Aufbau und die Einrichtung deines Betriebs würdest du 100.000 Euro investieren und zwei Personen anstellen, um ihnen dein Knowhow zu vermitteln.
Info: Hast du bereits zwei Jahre mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte für selbstständige Schlüsselkräfte in Österreich gearbeitet, kannst du eine Niederlassungsbewilligung für Selbstständige beantragen. Diese ist dann für drei Jahre gültig.
Rot-Weiß-Rot-Karte für start-ups
Rot-Weiß-Rot-Karte für Start-up-Gründer richtet sich an Unternehmer:innen, die in Österreich ein neues Unternehmen gründen möchten und dazu innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien entwickeln werden. Das Investitionskapital beträgt in diesem Fall 50.000 Euro, ein Businessplan muss vorgelegt werden und eine persönliche Geschäftsführung ist erforderlich
Klicke für weitere Informationen auf diesen Link: Start-Up Gründer:innen.
Rot-Weiß-Rot-Karte Plus
Die Rot-Weiß-Rot Karte Plus berechtigt dich zu einem Aufenthalt von bis zu 3 Jahren und verschafft dir einen freien Arbeitsmarktzugang in Österreich. Das bedeutet, dass du an keinen Arbeitgeber gebunden bist – du kannst deine Arbeit wechseln, ohne deinen Aufenthaltstitel zu verlieren.
Folgende Personengruppen sind zur Rot-Weiß-Rot-Karte Plus berechtigt:
- Inhaber:innen einer Rot-Weiß-Rot-Karte, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung zumindest 21 Monate die Kriterien ihrer Rot-Weiß-Rot-Karte erfüllt haben;
- Inhaber:innen einer Blauen Karte EU, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung zumindest 21 Monate die Kriterien ihrer Rot-Weiß-Rot Karte erfüllt haben;
- Familienangehörige
dazu gehören: Ehepartner:innen und Eingetragene Partner:innen (ab 21 Jahre), minderjährige unverheiratete Kinder, Stief- und Adoptivkinder von- dauerhaft Niedergelassenen (zB Daueraufenthalt EU)
- Inhaber:innen der Rot-Weiß-Rot-Karte
- Inhaber:innen der Blauen Karte EU
- Inhaber:innen der Rot-Weiß-Rot-Karte Plus, die vorher eine Rot-Weiß-Rot-Karte oder eine Niederlassungsbewilligung – Forscher hatten
- Inhaber:innen einer Niederlassungsbewilligung, bestimmter Fälle der „Niederlassungsbewilligung - Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“ oder einer „Niederlassungsbewilligung – Forscher:in“
Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU wurde von der EU eingeführt. Diese soll auf einheitliche Weise qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU/EWR-Ländern den Aufenthalt und das Arbeiten in der EU erleichtern.
Sie ist ähnlich ausgestaltet wie die Rot-Weiß-Rot-Karte Sonstige Schlüsselkraft, allerdings mit einem höheren Mindestverdienst. Klicke für mehr Informationen auf diesen Link: Detailinformationen zur Blaue Karte EU.