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Glossar

Visum D

Das Visum D (Österreich) berechtigt zum Aufenthalt zwischen 91 Tagen bis zu sechs Monaten im gesamten Schengenraum, ist aber keine Arbeitsbewilligung. Ein Visum D kann nur von österreichischen Vertretungsbehörden erteilt werden.

Visum D

Das Visum D (Österreich) berechtigt zum Aufenthalt zwischen 91 Tagen bis zu sechs Monaten im gesamten Schengenraum, ist aber keine Arbeitsbewilligung. Ein Visum D kann nur von österreichischen Vertretungsbehörden erteilt werden.

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