Glossar
Visum D
Das Visum D (Österreich) berechtigt zum Aufenthalt zwischen 91 Tagen bis zu sechs Monaten im gesamten Schengenraum, ist aber keine Arbeitsbewilligung. Ein Visum D kann nur von österreichischen Vertretungsbehörden erteilt werden.
Visum D
Das Visum D (Österreich) berechtigt zum Aufenthalt zwischen 91 Tagen bis zu sechs Monaten im gesamten Schengenraum, ist aber keine Arbeitsbewilligung. Ein Visum D kann nur von österreichischen Vertretungsbehörden erteilt werden.