Glossar
Niederlassung
Der Aufenthalt im Bundesgebiet zum Zweck der Wohnsitzbegründung (länger als 6 Monate), des Mittelpunktes der Lebensinteressen oder der Aufnahme einer nicht nur vorübergehenden Erwerbstätigkeit.
Niederlassung
Der tatsächliche oder zukünftig beabsichtigte Aufenthalt im Bundesgebiet zum Zweck der
- Begründung eines Wohnsitzes, der länger als 6 Monate im Jahr besteht,
- Begründung eines Mittelpunktes der Lebensinteressen oder
- Aufnahme einer nicht bloß vorübergehenden Erwerbstätigkeit.
Der rechtmäßige Aufenthalt eines/r Fremden aufgrund einer Aufenthaltsbewilligung gilt jedoch nicht als Niederlassung.