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Glossar

Niederlassung

Der Aufenthalt im Bundesgebiet zum Zweck der Wohnsitzbegründung (länger als 6 Monate), des Mittelpunktes der Lebensinteressen oder der Aufnahme einer nicht nur vorübergehenden Erwerbstätigkeit.

Niederlassung

 

Der tatsächliche oder zukünftig beabsichtigte Aufenthalt im Bundesgebiet zum Zweck der

  • Begründung eines Wohnsitzes, der länger als 6 Monate im Jahr besteht,
  • Begründung eines Mittelpunktes der Lebensinteressen oder
  • Aufnahme einer nicht bloß vorübergehenden Erwerbstätigkeit.

Der rechtmäßige Aufenthalt eines/r Fremden aufgrund einer Aufenthaltsbewilligung gilt jedoch nicht als Niederlassung.

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