Glossar
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber:in, soweit sie durch Gesetz oder Kollektivvertrag nicht zwingend festgelegt sind.
Arbeitsvertrag
Verpflichtet sich jemand zu einer Arbeitsleistung für einen anderen, liegt ein Arbeitsvertrag vor. Er ist zweiseitig verbindlich, da beide Vertragspartner (Arbeitgeber:in & Arbeitnehmer:in) sowohl Rechte als auch Pflichten haben. Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber:in, soweit sie durch Gesetz oder Kollektivvertrag nicht zwingend festgelegt sind.
Arbeitsverträge/Dienstverträge unterliegen der Sozialversicherungspflicht nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), wenn das monatliche Entgelt über der geltenden Geringfügigkeitsgrenze liegt.