Springe zur Hauptnavigation Springe zum Seiteninhalt Springe zur Fußzeile

Glossar

Kollektivvertrag

Ein Kollektivvertrag ist ein Vertrag, der zwischen Arbeitgebervertreter:innen und Arbeitnehmervertreter:innen einer bestimmten Branche oder Berufsgruppe abgeschlossen wird. Er regelt die Rahmenbedingungen von Verträgen und setzt Mindeststandards fest.

Kollektivvertrag

Ein Kollektivvertrag ist ein Vertrag, der zwischen Arbeitgebervertreter:innen und Arbeitnehmervertreter:innen einer bestimmten Branche oder Berufsgruppe abgeschlossen wird. Der Vertrag regelt die Rahmenbedingungen von Verträgen und setzt Mindeststandards fest. Konkret geschlossene Arbeitsverträge zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn haben sich an die ausgehandelten Vorgaben zu halten (z.B.: kollektivvertragliche Mindestlöhne).

Zurück